mitwirkungspflicht beim familienzuschlag?
ich habe ein Problem. meine partnerin und ich leben gemeinsam mot ihrer 5 jährigen Tochter. der Erzeuger des Kindes ist berufssoldat hat das Kind jedoch nie gesehen oder sich dafür interessiert . jetzt kam vor kurzem ein auszufüllendes Schreiben bezogen auf den familienzuschlag.meine Frage ist ist meine partnerin rechtlich verpflichtet Angaben zu machen? und hat der Erzeuger überhaupt Anspruch sie hat das alleinige Sorgerecht und er noch nie Umgang mit dem Kind gehabt...unterhalt zahlt er 240€ danke im vor raus
5 Antworten
Da er Unterhalt zahlt und es nun mal sein Kind ist, hat er ein Recht darauf, dass das Formular ausgefüllt wird. Es ist für seine Besoldung wichtig.
Wenn ihm das fehlt, wird er weniger Geld bekommen und folglich auch weniger Unterhalt zahlen müssen, da der vom Einkommen abhängig ist...irgendwie logisch?
danke für die schnelle Antwort...wobei 240 € meines Wissens schon unter dem mindestunterhaltes von 365€liegen
ok damit ist die Frage des Anspruchs geklärt ... ist sie gesetzlich dazu verpflichtet? bzw muss seine dadurch versäumten Gelder zurückzahlen
Wenn deine Partnerin die Mitwirkung verweigert, wird er im Gegenzug den Unterhalt um den entgangenen Teil seines Gehaltes kürzen.
Ist es euch das wert? Dann füllt den Bogen eben nicht aus...
Er zahlt nur 240 obwohl er Brufssoldat ist? Finde ich ziemlich wenig...
Also ich bin auch allein erziehend und der Vater ist Versicherungskaufmann. Ich hab das schon bekommen. Meinste nich der Vater verdient mehr??