Meine Freundin und ich wollen heiraten!

10 Antworten

Der leibliche Vater muss weiterhin den Unterhalt für den Jungen zahlen.

Eine bloße "Einbenennung" des Jungen ändert nichts an der Unterhaltsverpflichtung und dem Umgangsrecht des leiblichen Vaters. 

Er könnte das gemeinsame Sorgerecht für seinen Sohn auch einfordern, wenn der Deinen Namen trägt....

Nur durch eine Adoption würdest Du zum "rechtlichen Vater" des Jungen und würdest sowohl die Rechte als auch die Pflichten des leiblichen Vaters übernehmen.

Nur die Annahme deines Namen ändert nichts an der Unterhaltspflicht des Erzeugers.Erst bei einer Adoption würde sich das ändern aber dazu wäre auch erst die Zustimmung des Erzeugers nötig.

Da muß der echte Vater ggf. zustimmen da er weiterhin in der Unterhaltspflicht ist und es eine Diskriminierung des Zahlvaters sein kann , denn es liegt kein Grund vor das Halbgeschwister  davon profitieren könnten .. also über einen gem. Nachnamen..die gibt es ja gar nicht

nur wenn Du für das Kind finanziell aufkommen willst & kannst, die Mutter ausreichend gerne hast dann adoptiere das Kind .. ansonsten  überlege ob dies Kind nicht doch beim leiblichen Vater besser aufgehoben ist.. dann braucht Deine bald --Jetzt Frau -- bloß den büschen Unterhalt an den Ex- Mann zahlen und darf sogar das Kind  zu Besuch bekommen 

Nein, du musst nicht für das Kind aufkommen, nur wenn du es adoptierst. Der Erzeuger muss weiterhin Unterhalt bezahlen, auch wenn das Kind deinen Namen trägt.

Er muss auch im Moment ihn den Unterhalt nicht bezahlen, da deine "Frau" ja das alleinige Sorgerecht hat. Also kann er muss aber nicht

Das ist nicht so.

Tut er aber...er sieht ihn ja auch jedes zweite Wochenende usw...nur papiertechnisch hat sie halt noch das alleinige Sorgerecht...weil er sich zwei Jahre nicht gekümmert hat um den kleinen...

Das alleinige Sorgerecht wirkt sich auch nicht auf die Höhe des vom anderen Elternteil zu zahlenden Kindesunterhalts aus. Der Unterhalt darf weder gekürzt werden, weil der Kontakt zum Kind eingeschränkt wird, noch darf der versorgende Elternteil mehr Unterhalt vom anderen verlangen.

Dummes Zeug. Unterhalt und Sorgerecht haben nichts miteinander zu tun.

Hat es auch nicht!!! Es gibt genug Väter die vom Kind nichts wissen wollen aber gerichtlich dazu verpflichtet sind Unterhalt zu zahlen!!!

Der leibliche Vater ist auf jeden Fall unterhaltspflichtig - unabhängig  davon

- ob er ein Sorgerecht hat oder nicht

- ob er sein Umgangsrecht wahrnimmt oder nicht

- ob er von dem Kind etwas "wissen will" oder nicht

- welchen bzw. wessen Nachnamen das Kind trägt