Darf mein kind bei meinem Freund gemeldet sein?
Hallo ,
Ich und meine 3 jährige Tochter wohnen momentan noch im landkreis pfaffenhofen/ilm. wir haben aber vor zu meinem Freund, der im landkreis freising wohnt zu ziehen. In meinem Wohnort gibt es leider keinen Kindergartenplatz mehr, und die wartelisten sind auch sehr lang. Jetzt habe ich eben mal bei den Kindergärten im wohnort meines freundes angerufen und da wird bald ein platz frei da ein Kind wegzieht, und dort gibt es momentan auch keine weiteren kinder auf der warteliste. Allerdings bekommt meine Tochter den platz nur wenn sie auch im Landkreis freising gemeldet ist. Ich habe bei meiner wohnung eine kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Wohnung wird bis jetzt vom Amt bezahlt, um aber endlich vom Amt wegzukommen wäre es mir sehr wichtig das meine Tochter den kindergartenplatz bekommt und ich somit endlich wieder arbeiten gehen könnte. Jetzt meine Frage. wie mach ich das am besten, Darf ich meine Tochter bei meinem Freund (nicht der erzeuger) anmelden oder vielleicht sogar uns beide, denn ich möchte sobald ich aus der wohnung komme sowieso zu ihm ziehen. Allerdings muss ich mich zwecks dem Kindergartenplatz beeilen. könnt ihr mir vielleicht helfen.
vielen dank im vorraus
3 Antworten
Du könntest Euch bei Deinem Freund zunächst als Zweitwohnsitz anmelden. Für den Kitaplatz ist das ausreichen, zumal Du den baldigen vollständigen Umzug erklären kannst. Und im Amt wirst Du auch erklären, daß DU einen Umzug planst, der dort ja wohl auch finanziert werden würde. Die Übergangszeit, bis es akut so weit ist, hättest Du damit korrekt abgewickelt.
Wie gesagt, DU erklärst eh den baldigen Umzug, könntest belegen, warum Du sofort eine dortige Meldeanschrift brauchst. Insofern sähe das Amt in Deinem Zweitwohnsitz keinen Luxus sondern einen Schritt in Richtung Ausgliederung aus dem Leistungsbezug. Abgesehen davon erhält das Amt von einem Zweitwohnsitz nicht automatisch Kenntnis. Du bleibst ja bis zum Umzug in Deiner jetzigen Wohnung gemeldet, bist dort regelmäßig postalisch erreichbar... Da kann DIr keiner was.
Du darfst dich und deine tochter ummelden, wenn du nicht mehr in deiner stadt wohnst. also wenn du schon halb bei deinem freund eingezogen bist darfst du es :) eigene erfahrung!!
naja was heist eingezogen, bin des öfteren 2 wochen bei ihm, und dann mal wieder 1 woche bei mir zuhause, das aber auch nur das ich mit dem Amt keine Probleme bekomme. Aber das Amt ist hoffentlich sowieso bald aus dem Spiel.
ja dürfte kein problem sein wenn du sagst das du eh bald da hinziehen willst ;) probleme gibt es nur mit der post :D immer dieses hin und her weil man den nachsendeantrag noch nicht abgeschickt hat :D
das gibt probleme mit alg2 deine tochter fehlt dan raus bei der ummeldung und du auch weil die dan deinen freund mit zur bedarfsgemeinschaft zaehlen
das ist mir bewusst, ich möchte dann auch garkein geld mehr vom jobcenter. Es geht eigentlich nur darum ob ich meine Tochter und mich vllt nächste woche schon unmelden darf obwohl ich noch ca 10 wochen in meiner wohnung "wohne" ... die meiste zeit verbringe ich bereits bei meinem Freund
war ja nur so gedacht LG
Ist das bei Hartz4 möglich einen zweitwohnsitz anzugeben? das Hartz 4 würde bei mir sobald ich zu meinem Freund gezogen bin sowieso wegfallen. und das ist auch ganz gut so. Ich möchte schlieslich für mein Geld arbeiten