Kein Fernseher, Radio oder Telefon. Muss ich dennoch den Rundfunkbeitrag bezahlen?

6 Antworten

Der Rundfunkbeitrag ist keine Haushaltsabgabe, sondern eine Abgabe, die jeder volljährige Wohnungsinhaber (Bewohner) zahlen muss. Zahlt einer von mehreren Inhabern, so gilt die Abgabe als bezahlt und die anderen sind freigestellt. Die Abgabe ist völlig unabhängig davon zu zahlen, ob man Rundfunkgeräte hat oder nicht. Man zahlt sie für die Möglichkeit, Rundfunk und Fernsehen empfangen zu können, nicht für die tatsächliche Nutzung. Dein Onkel muss also zahlen, so lange er Inhaber einer Wohnung ist. Das ist er auch, wenn er vorübergehend im Krankenhaus ist. Evtl. kann er auf Antrag eine Ermäßigung auf ein Drittel erhalten, wenn er über einen Behindertenausweis mit Merkzeichen RF verfügt.

Schwerbehinderte, Auszubildende, Studenten, Hilfebedürftige und Heimbewohner zahlen unter bestimmten Voraussetzungen keinen oder einen ermäßigten Rundfunkbeitrag (früher: Rundfunkgebühr). Die Befreiung oder Ermäßigung muss beantragt werden. http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Rundfunkbeitrag-Befreiung-Ermaeigung-328.html

bachforelle49  11.08.2015, 14:43

keine Chance ohne schriftl. Antrag..

selbst als Toter mußt du noch bezahlen, wenn keine Abmeldung vorliegt..

Man zahlt pro Haushalt! Es spielt keine Rolle, ob er Geräte hat oder nicht und auch nicht, ob er im Krankenhaus liegt.

mepeisen  22.07.2015, 17:20

Das stimmt so nicht. Es gibt Ausnahmen von der Regel. Näheres wurde hier aber schon von herja verlinkt.

dafee01  22.07.2015, 18:07
@mepeisen

Das sind Ausnahmefälle. Davon hat die Fragestellerin aber nichts gesagt, also muß man vom Normalfall ausgehen.

mepeisen  23.07.2015, 08:26
@dafee01

Davon hat die Fragestellerin aber nichts gesagt

Du hast die Frage aber schon durchgelesen, oder?