GEZ ohne Empfangsgeräte

13 Antworten

Wenn sie keine Grundsicherung bezieht oder wenn sie Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge BVG oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG ein Freibetrag zuerkannt wird hat sie nur noch folgende Möglichkeit: Sie muss zu einem Beitragszahler umziehen oder ein Beitragszahler zieht bei ihr ein.

Sie könnte die Zahlung verweigern. Laut Richterspruch in Bayern / Pfalz ist die Gebühr eine Vorzugslast, da aber eine Vorzugslast einen wirtschaftlichen Vorteil bedingt der nicht gegeben ist wenn sie keine Empfangsgeräte hat ist das Richterurteil falsch.... die momentanen Klagen laufen aber noch, das letztendlich entscheidende ist das was das Bundesverfassungsgericht am ende sagt.... evt. der Europäische Gerichtshof. Fakt ist das es derzeit keine öffentliche Gebühr gibt unter der die Abgabe rechtssicher eingeordnet werden kann, daher gehe ich davon aus das sie gekippt wird und der Rundfunkstaatsvertrag dann neu aufgesetzt werden muss. Wenn es keine rechtlich haltbare Gebühr gibt den Beitrag einzufordern ist das ganze nicht haltbar, Bescheide meiner Meinung sogar von Anfang an nichtig. Nichts desto trotz sollte man sicherheitshalber Widerspruch einlegen und sofern der Abgelehnt wird den Klageweg beschreiten.... natürlich nur wenn man dieser Meinung folgt (und um sich ein eigenes Urteil zu Bilder nachliest was für öffentliche Abgaben es gibt und welche Vorraussetzung sie haben).

ach ja, falls mir jemand eine öffentliche Gebühr nennen kann die ohne konkret nutzbare Gegenleistung Vereinnahmbar ist _außer_ eine Steuer darf derjenige mich gern durch die Nennung dieser vom Gegenteil überzeugen :)

@Geheim0815

Abfallbeseitigungsgebühr fällt auch an, wenn man gar keine Abfälle produziert. Die Grundgebühr muss man in jedem Fall zahlen, auch wenn die Tonne nie geleert wird.

@CrazyDaisy

Es dürfte selten sein das kein Müll produziert wird, möglich aber das dieser anderweitig entsorgt wird. Auch hier sehe ich keine rechtliche Möglichkeit eine Gebühr zu verlangen aus dem gleichen Grund warum die Rundfunkgebühr nicht halt bar ist. Eine Gebühr muss _immer_ individuell einer Leistung zuzuordnen sein. Alles andere sind Steuern. Es gibt im deutschen Recht keine öffentliche Abgaben die eine Pauschalabgabe ohne konkrete Gegenleistungen erfüllen (Ausnahme sind noch Geldstrafen).... im Falle der Müllgebühren dürfte es nur deutlich weniger Betroffene geben.

Die Gebühr wird mittlerweile nicht mehr nach Geräten fällig sondern pro Wohnung. Soll gerechter sein (haha)

So ist das leider. Die Gebühr wird pro Haushalt erhoben, ob da nun Empfangsgeräte stehen oder nicht, ist unwichtig. Für die GEZ zählt nur, dass man solche Geräte nutzen könnte.

nein. Die Nutzungsmöglichkeit ist nicht mehr relevant. Selbst ein Haus das in einer hypotetischen Höhle ohne Empfangsmöglichkeit gebaut wäre wäre Beitragspflichtig. Genau das macht die Gebühr aber nicht konkret da man sie Unabhänig von einer Gegenleistung zahlen muss. Dadurch bliebe als letzte öffentliche Abgabe die Steuer nach §3 AO, die darf das Land aber nicht erheben (nur der Bund). Außerdem sprechen andere Faktoren gegen eine Steuer.

Es ist eine Haushaltsabgabe und somit für jeden Haushalt zu errichten, unabhängig vom Gerätebesitz. Bei Bedürftigkeit kann ein Antrag auf Erlassung gestellt werden.

Es handelt sich um einen Solidarbeitrag, ähnlich wie die Krankenkasse, in die auch ein lebenslang gesunder Mensch einzahlt.

Der gedankliche Ansatz könnte auch Vater folgender Überlegung sein:

Jeder Bürger zahlt für die öffentlichen Verkehrsmittel einen Zusatzbeitrag und für die Maut, als Solidaritätsbeitrag.

Das Rundfunkgebührengesetz ist einmalig, nach dem 1000-jährigen-Reich nachvollziehbar, aber meiner Meinung nach verfassungswidrig. ;o)

@Quandt

Warum nicht einen Solibeitrag für die öffentlichen Verkehrsmittel, wenn dann die Benutzung selbiger gratis ist? Auch hierbei handelt es sich ja um eine Grundversorgung. Womöglich würden dann doch mehr Menschen auf die "öffentlichen" umsteigen und womöglich würden wir Landbewohner wieder besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln versorgt. Wobei ich mich in meinem speziellen Fall nicht beschweren möchte, wir haben es noch ganz gut getroffen.