Arbeitsuchend melden in der Schwangerschaft?

3 Antworten

Hättest du denn Anspruch auf ALG I gehabt, dann hättest du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Allein arbeitssuchend zu sein begründet keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Dieses bekommt man wenn man:

  • entweder in einer versichrungspflichtigen Beschäftigung steht
  • Arbeitslosengeld I bezieht
  • selbstständig ist und mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist

Es scheint nichts davon auf dich zuzutreffen, damit würdest du keine Leistungen bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst davon ausgehen, das du gar nichts bekommst.

Warum? Weil du nach einem Jahr mal auf die idee kommst dich zu melden.