Arbeitsuchend melden in der Schwangerschaft?
Hallo zusammen,
Ich selber bin seit etwas über 1 Jahr nicht mehr am Arbeiten, habe mich auch bis jetzt nicht Arbeitsuchend gemeldet. Mein Ehemann ist aber berufstätig. Jetzt ist es so das ich Schwanger bin und Mitte August meine geplante Entbindung ist. Die Frage ist ob ich mich jetzt noch Arbeitsuchend melden kann ? Wenn ja wie lange ist dann mein Mutterschutz? würde mich über Hilfreiche Infos freuen.
3 Antworten
8 Wochen nach der Geburt bist du noch in Mutterschutz und hast Beschäftigungsverbot.
Hättest du denn Anspruch auf ALG I gehabt, dann hättest du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Allein arbeitssuchend zu sein begründet keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Dieses bekommt man wenn man:
- entweder in einer versichrungspflichtigen Beschäftigung steht
- Arbeitslosengeld I bezieht
- selbstständig ist und mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist
Es scheint nichts davon auf dich zuzutreffen, damit würdest du keine Leistungen bekommen.
Du kannst davon ausgehen, das du gar nichts bekommst.
Warum? Weil du nach einem Jahr mal auf die idee kommst dich zu melden.