Schwanger und arbeitslos (hartz4), Vater voll berufstätig, Nachteile weil man zusammen lebt?
Hallo,
ich bin gerade unverhofft schwanger geworden, lebe seit ca 3 Monaten mit meinem Freund zusammen. Vor der Schwangerschaft war ich bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt gewesen. Von dieser bekam ich dann aber leider ein Beschäftigungsverbot und mein Vertrag läuft heute aus. Da sie mich nicht anders einsetzen konnten beschäftigen sie mich nun nicht mehr... Ich hatte dann Arbeitslosengeld 1 beantragt. Dieses steht mir jedoch wegen 5 fehlenden Tagen leider nicht zu. Jetzt ist es so, dass ich zwangsläufig Arbeitslosengeld 2 beantragen muss. Meine Frage ist, ob ich da dann überhaupt Unterstützung bekommen würde vom Amt? Ich lebe wie gesagt mit meinem Freund zusammen. Er verdient Brutto um die 1700-1800. Netto hat er immer um die 1200-1300. Für zwei Personen jedoch ist das nicht sehr viel...
Versteht mich nicht falsch. Ich fühle mich durchaus in der Lage arbeiten zu gehen und ich suche auch intensiv danach bis zum Mutterschutz... Allerdings hat man es als Schwangere nicht sehr leicht wie ich erfahren durfte und hab nun wirklich Angst, dass ich auf der Tasche meines Freundes leben muss...
11 Antworten
Wer steht denn alles im Mietvertrag und wie lange wohnt ihr schon zusammen ?
Danke für deinen Stern und wünsche noch ein frohes neues Jahr 2015 !
Das Amt wird ziemlich sicher, wenn sie davon erfahren, die Unterstützung streichen, weil dein Freund leistungsfähig genug in den Augen des Amtes ist, euch beide und später drei zu ernähren.
Wer in einem Haushalt als Familie zusammenlebt, ist eine Bedarfsgemeinschaft - Transferleistungen werden dann eben auf Euch gemeinsam zugeschnitten und nicht auf Dich allein.
Ist ja auch sinnvoll so - schließlich hat Dein Freund das Kind gezeugt und nicht die ARGE.
Solltest du keinen Anspruch auf Hartz4 haben und keine Gelder von dem Jobcenter erhalten weil das deines Freundes reichen für euch, bist du dann auch nicht über die Krankenversichert. Da ihr nicht verheiratet seit ist eine Familienversicherung nicht möglich. Könnte sein das du dich dann selbst freiwillig versichern musst. LG
Wieso ist das ein Problem, wenn Dein Freund für Dich mit sorgt ? Er ist ja schließlich auch angehender Vater. Und Ihr bald eine Familie. Ob das Einkommen für Euch beide ausreicht, kann man nicht pauschal beantworten. Das kommt auf die Berechnung im Einzelfall an.
Wenn ihr euch nicht von Anfang an freiwillig wirtschaftlich wie finanziell unterstützen wollt und alles schön getrennt haltet,dann dürfte das Einkommen deines Freundes für 12 Monate nach dem Einzug nicht auf deinen Bedarf angerechnet werden !
Dir würde dann dein Regelsatz von 391 € zustehen + 17 % schwangeren Mehrbedarf ( ab der 13 SSW bis zur Geburt ) das würden noch mal 66,47 € sein + deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),das ergibt dann deinen Bedarf nach dem SGB - ll.
Dein Freund müsste die anderen 50 % der KDU - übernehmen,wenn das Kind dann geboren ist,geht die Warmmiete durch 3 Personen und es kommt der Regelsatz für das Kind noch dazu.
Spätestens dann,wird dein bzw.euer Regelsatz sinken,das würde derzeit von 391 € auf 353 € sein,ab dem 01.01.2015 kommen da wahrscheinlich bei euch jeweils 7 € dazu und beim Kind von derzeit 229 € dann 5 €.
Dann wird aber das Kindergeld auf den Bedarf des Kindes angerechnet,das sind derzeit 184 € und auch dein Elterngeld wird auf euren Bedarf angerechnet.
Wenn du vor der Schwangerschaft berufstätig warst und das Elterngeld nach dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Schwangerschaft berechnet wird,dann kannst du max.300 € an Freibeträgen vom Elterngeld absetzen,die hättet ihr dann mehr zur Verfügung.
Freibeträge stehen auch deinem Freund auf sein Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu. Die stehen ihm auch jetzt schon zu,wo ihr noch alleine wohnt.
Wenn ihr euch angenommen freiwillig unterstützen würdet,dann seid ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) in dieser wird das Erwerbseinkommen nach Abzug von Freibeträgen auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.
Der Bedarf würde dann so aussehen :
Angenommen diese betragen 439,99 €,dann würde euer Bedarf nach dem SGB - ll bei insgesamt 1206 € liegen.
Dein Freund kann auf jeden Fall von seinen 1700 € Brutto,min.300 € an Freibeträgen geltend machen. Diese setzen sich aus dem Grundfreibetrag von 100 € zusammen,von den übersteigenden 900 € ( bis 1000 € Brutto ) hat er noch mal 20 % Freibetrag = 180 € ( 80 % ist anrechenbares Einkommen ) und von den übersteigenden 700 €,die über den 1000 € liegen,werden vor der Geburt des Kindes nur 200 € angerechnet und davon hat er noch mal 10 % Freibetrag ( 90 % ist anrechenbares Einkommen ),das sind dann noch mal 20 € dazu,gesamt also dann min.300 €.
Nach der Geburt geht der letzte Freibetrag von 1000 € - 1500 € Brutto,dann ebenfalls 10 %,dann hättet ihr 30 € mehr als vor der Geburt.
Es hätte dann also derzeit angenommen 1300 € Netto,abzüglich der min.300 € an Freibeträgen,würde das ein anrechenbares Nettoeinkommen von 1000 € machen.
Nach meinem Beispiel würde euer Bedarf aber bei 1206 € liegen,demnach stünde euch eine ALG - 2 Aufstockung von min.206 € zu.
Ihr könnt euch auch mal einen Rechner für Wohngeld im Internet suchen und euren Anspruch da berechnen lassen,denn wenn ihr da mehr bekommt,müsst ihr diesen auch beantragen,weil das vorrangige Leistungen sind.