Kehrfahrzeug überholen?

4 Antworten

Hi,

Meine Frage ist ob man das überhaupt darf weil überholvorgänge in der Ortschaft ja verboten sind

Überholvorgänge sind innerorts nicht verboten - man beachte § 5 StVO (der Paragraph dreht sich nur um das Überholen).

Wenn die Verkehrslage, Sichtweite, der Geschwindigkeitsunterschied etc. es erlaubt und das Überholen nicht explizit verboten ist (wie an Bahnübergängen), darf natürlich auch innerorts überholt werden.

Wie wäre das denn sonst mit mehrspurigen Fahrstreifen innerorts? Unter 3,5 t zGG darfst Du da sogar rechts überholen.

Also: alles richtig, kein Verstoß!

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

LG

Das Überholen ist innerhalb geschlossener Ortschaften nicht per se verboten, natürlich darfst du an Kehrfahrzeugen etc. vorbei fahren, solange du dabei die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschreitest und niemanden beeinträchtigst.

Also innerhalb einer Ortschaft kann man es als unüblich betrachten zu überholen, aber ein Überholverbot besteht nicht! Du darfst auch durchaus Jemanden der glaubt in einer 30er-Zone zu sein überholen so lange Du nicht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit übertrittst, eine durchgezogene Linie überfährst oder Jemanden gefährdest/behinderst.

Eine Kehrmaschine im Einsatz überholt man schon fast gar nicht mehr sondern fährt an einem Hindernis vorbei, da werden wohl auch Ordnungshüter Nichts sagen wenn man dabei über durchgezogene Linien fährt.

Natürlich darfst du innerorts überholen solange keine durchgezogene Linie ist, du die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitest und mindestens 10 km/h schneller bist als dein Vordermann.