An einer Kreuzung überholen erlaubt? Beobachtung

Kreuzung - (Auto, Straßenverkehrsordnung)

7 Antworten

Sieht nicht so aus als sei das erlaubt. Nur weil die Polizei aber keine Sirene an hat heißt das nicht, dass sie nicht auf dem Weg zu einem Einsatz sind. Oft wird sie ausgelassen um die Verbrecher nicht zu verscheuschen oder die Anwohner zu schonen.

Quatschkop 
Fragesteller
 15.06.2014, 18:32

Die waren bestimmt nicht auf einem Einsatz.. Pro Auto saß nur ein Polizist. Sie waren also alleine in 2 Fahrzeugen.

PatrickLassan  15.06.2014, 18:40
@Quatschkop
Die waren bestimmt nicht auf einem Einsatz.

Und woher willst du das wissen?

Quatschkop 
Fragesteller
 15.06.2014, 18:45
@PatrickLassan

Sie haben das Polizeiauto vor der VW Werkstatt abgestellt und sind mit dem anderen Fahrzeug wieder zurück gefahren. Ich glaub nicht das man wegen einer Inspektion oder ähnlichen die StVO missachten darf.

BlockheadHunter  15.06.2014, 21:54
@Quatschkop

Dann war es ein illegales Strassenrennen!!! Anzeigen!!!!!

PatrickLassan  16.06.2014, 12:50
@BlockheadHunter
Sie haben das Polizeiauto vor der VW Werkstatt abgestellt und sind mit dem anderen Fahrzeug wieder zurück gefahren.

Das hättest du ja auch mal in der Frage erwähnen können. Es kommt mir aber ein wenig komisch vor, denn es stellt sich die Frage, wie lange du die Fahrzeuge eigentlich beobachtet hast.

Quatschkop 
Fragesteller
 17.06.2014, 17:44
@PatrickLassan

Ich habe Freunde denen ich das auch berichtet habe. Die hatten mir ein Foto geschickt.

Die Polizei darf zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben von Sonderrechten im Verkehr Gebrauch machen (siehe § 35 StVO): Sie sollen die Inanspruchnahme zwar mit Blaulicht und Sirene anzeigen, sie müssen es aber nicht unbedingt. Woher du übrigens wissen willst, dass es sich nicht um eine Einsatzfahrt handelte, ist mir unklar.

Hallo!

Es wurde eigentlich schon alles geschrieben.

Nur eine kleine Anmerkung: Sie überholen nicht auf der Kreuzung, sie fahren an einem Rechtsabbieger vorbei! Dass sie zu diesem Zwecke die Links-Abbiegespur verwenden, ist ihnen aus den bereits geschriebenen Paragrafen erlaubt.

Ob es eine Einsatzfahrt war, bezweifle ich laut der Beschreibung. Denn bei einem stillem Alarm ist die Verwendung des Blaulichts obligatorisch (in Österreich), da ich sonst dem Einsatzfahrzeug keinen Vorrang einräumen muss.

Sollte es keine Einsatzfahrt gewesen sein, dann wäre dies ein Verstoss gegen die StVO gewesen. Aber das ist eben der Unterschied zw. Theorie und Praxis. In der Praxis hätte dies jeder so gemacht ...

LG Bernd

An einer Kreuzung überholen erlaubt? Ich hab ne Skizze gemacht von der Kreuzung und möchte wissen ob das eigentlich erlaubt ist.

Ist grundsätzlich nicht verboten.

erst mal ohne Sicherheitsabstand...

Sicherheitsabstand sollte natürlich eingehalten werden.

Bei einem stillen Alarm kann es schon mal vorkommen, dass zwei Polizeiwagen einen überholen. Was zur eigenen Sicherheit gehört, da greift die Polizei zu solchen Mitteln. In meinem Sinne völlig okay. Ohne Grund machen die so was nicht. Ich sehe auf der Straße oft Polizeiautos. So lange da keiner aus der Reihe fällt ist alles in Ordnung. Aber wie gesagt, ist irgend wo ein stiller Alarm, dann Blaulicht aus, Martinshorn aus und radikale Geschwindigkeit.