Kehlkopfschlag versuchter Totschlag oder Körperverletzung?

4 Antworten

Hallo,

so pauschal kann man es nicht sagen.

In der Rechtsprechung gibt es weitaus mehr Faktoren um so eine Beurteilung zu treffen - sprich ob es nun vers. Totschlag oder "nur" Körperverletzung ist, auch wenn sich das an sich nicht gegenseitig ausschließt (!).

Ein Richter / Anwalt wird immer verschiedene Punkte berücksichtigen:
- Welche Beweggründe für die Tat ?
- Planung oder Affekt ?
- Erkennbare Konsequenz für den Straftäter ("Schlag X ist als tödlich bekannt")
- Geisteszustand zum Tatzeitpunkt
und vieles vieles mehr !

Solche Aussagen wollen vor Gericht immer mit bedacht getroffen werden, wir sprechen immer von einem "rechtswissenschaftlichen Streit / Diskurs" in den man alle Faktoren mit einbezieht, um dann die Anklage auf bestimmte Anklagepunkte festzumachen.

Durch diese und andere Prozesse lassen sich überhaupt erstmal viele verschiedene Straftaten unterscheiden und eingrenzen, hier wäre z.B. die Frage ob es vers. Totschlag oder schon gar vers. Mord ist - wie gesagt, dass muss alles vorab abgeklärt werden.

Letztlich entscheidet aber der Richter anhand beweisen und Aussagen, nicht zuletzt auch die von einem Mediziner, die können besser Beurteilen ob ein Schlag professionell und gezielt angesetzt wurde, sowie wie hoch die Krafteinwirkung beim Schlag war.

Du bist aber nicht hier um Jura zu studieren, das ist mir wohl bewusst, doch es sollte dir eben im klaren sein : Es gibt nicht einfach Straftat X oder Y nur weil jemand jemanden einen Schlag auf den Kehlkopf verpasst hat. In der Rechtsprechung ist es viel mehr so:
Tatbestand A führt zu Straftat X mit einhergehender Straftat Y.

Nur mit deinem Satz vom Schlag auf dem Kehlkopf kann dir also keiner sagen was das genau für eine Straftat ist, es wird eher eine Reihe von Straftaten sein die nach so einem Schlag angezeigt werden.

Gruß,

DrAusreichend

Dass entscheidet an Ende der Richter er muss feststellen ob eine tötungsabsicht vorhanden war

PrivateUserx  20.09.2018, 22:57

Torschlag ist aber keine Absicht jmd zu töten

Nameless24689  21.09.2018, 10:28

dann ist die strafe trotzdem härter

Wenn Du dich nur verteidigt hast ist es Notwehr.

Kommt drauf an ob du ihn töten wolltest oder nur verletzen

PrivateUserx  20.09.2018, 22:58

Wer ihn töten wollen würde, wäre es versuchter Mord!

Proknoz  21.09.2018, 06:05

Nö wärs nicht

blasrat22 
Fragesteller
 21.09.2018, 08:07
@Proknoz

Was jezt?