mit dem teleskopschlagstock auf den Hinterkopf welche Strafe bekommt mein Kollege ?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Guten Abend,

dein Kollege ist einer der Menschen, die peinlich für die Menschheit sind. Wer mit 17 Jahren noch meint er müsse sich mit einem Schlagstock profilieren (wahrscheinlich weil er ohne Schlagstock nicht mal ne Ohrfeige austeilen kann) und dann anderen solche Wunden zufügt hat nichts in unserer Gesellschaft verloren und gehört weggesperrt. Damit sind wir auch direkt bei deiner Frage.

In Betracht kommen hier zwei Zentrale Normen:
§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung
In diesen Fällen liegt das Strafmaß bei mindestens 6 Monaten bis zu 10 Jahren je nach Umständen und Verletzungen.

Viele Grüße
Merlin

Und was ist die mildeste Strafe die ihm erwarten könnte?

Und wie hoch wird die geld summe sein die er bezahlen müsste?

@Jgjgcccccv

Die mildeste Strafe wäre wie schon gesagt 6 Monate Freiheitstrafe.
Da jedoch mit einer Waffe geschlagen wurde und das auch noch in den Hinterkopf mit einer solchen Wucht, dass ein Loch entstanden ist wird die Strafe sicherlich deutlich über 6 Monaten liegen.
Mit 17 greift zusätzlich das Jugendstrafrecht.

Die Gerichtskosten berechnen sich zum einen durch die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Bei einem solchen Verfahren sind tausend Euro günstig und je nach Anwalt und möglichem Schadensersatz bei Adhäsionsverfahren solltest du ganz entspannt das dreifache zur Seite legen.

Also kann er mit einer Geldstrafe von 3000€ rechnen und Einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten wenn er von der Haftstrafe entlassen wird wird er dann auch noch eine Bewährungsstrafe bekommen?

@Jgjgcccccv

Also kann er mit einer Geldstrafe von 3000€ rechnen

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.

@Jgjgcccccv

Es kommt drauf an, was der Staatsanwalt anklagt und denkt beweisen zu können.

Wenn dieser Heimtücke und Tötungsabsicht bejaht und anklagt, sitzt dein Kollege wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Dann wären bis zu 10 Jahre Jugendhaft möglich.

Wenn nur gefährliche KV und unerlaubter Waffenbesitz angeklagt wird, wird er mit weniger davon kommen, vielleicht gar keine Jugendstrafe, sondern ein Arrest und Sozialstunden.

Die zivilrechtliche Seite, ist auch noch offen. Die Krankenversicherung des Geschädigten wird die Behandlungskosten zurück verlangen und da der Schaden aus verbotener Handlung entstanden ist, ist auch eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung nicht möglich.

@kevin1905

Unerlaubter Waffenbesitz kann nicht angeklagt werden weil Teleskopschlagstöcke freie Waffen sind, der Besitz unter 18 damit nur eine Ordnungswidrigkeit ist.

Die Palette kann gehen von gefährlicher KV bis zum versuchten Mord. Es kommt drauf an, aus welchen Beweggründen der Täter gehandelt hat. Verstoß gegen das WaffG kommt noch oben drauf.

Im schlimmsten Fall könnten es 10 Jahre Gefängnis sein. Ob und wie er verurteilt wird, hängt vom Gericht ab. Ohne genaue Kenntnis der Tatumstände kann man über die Höhe der Strafe nur raten. Mit 10 Sozialstunden würde ich aber nicht rechnen. Eine Geldstrafe wird mit Sicherheit nicht verhängt, da dies das Jugendstrafrecht nicht vorsieht. 

Die Krankenkasse des Verletzten wird sich sicher noch melden um die Behandlungskosten vom Täter einzufordern. Evtl. kommen noch Schmerzensgeldforderungen des Geschädigten.  

Verstoß gegen das Waffengesetz nicht unbedingt, eine freie Waffe unter 18 zu besitzen ist nur eine Ordnungswidrigkeit da man sich in Deutschland auf keinen Fall durch etwas strafbar machen kann was man allein durch sein Alter noch nicht darf.

Nur wenn es auf öffentlichem Boden passiert ist greift das Führungsverbot.

Das sind Dinge die man mit seinem Strafverteidiger erörtert.

Ich befürchte, daß sie alles mögliche zugunsten des Täters in das Urteil einfließen lassen.

Schon die Tatsache, daß Dein Kumpel einen Teleskopschlagstock besitzt wäre für mich Grund Vorsatz zu unterstellen. Ich hoffe er bekommt etliche Jahre und keine Bewährung.

Ich befürchte, daß sie alles mögliche zugunsten des Täters in das Urteil einfließen lassen.

Das Gericht muss auch unparteiisch sein und sämtliche strafmildernde, wie strafschärfende Aspekte berücksichtigen.

@kevin1905

Genau so wie er die Umstände des Opfersberücksichtigt hat, als er ihm mit dem Schlagstock eines über den Schädel gezogen.

Ja es ist wichtig die Interessen und Rechte der Tätrer zu berücksichtigen, die sind ja viel wichtiger als die der Opfer.

Täterschutz geht vor Opferschutz!

Gefährliche Körperverletzung (vielleicht versuchter Totschlag oder Mord wenn er es geplant hat) und Verstoß gegen das Waffengesetz. Einmal wegen unerlaubten Besitzes und dann wegen unerlaubten Führens.

Da er noch nicht Volljährig ist wird Judendstrafrecht angewendet.

Da kann man überhaupt nicht vorhersagen was passiert. Das kommt auf sein jetziges Verhalten und den Richter an. von Sozialstunden bis Knast für mehrere Jahre ist alles drin.


Der unerlaubte Besitz einer freien Waffe unter 18 Jahren ist und bleibt nur eine Ordnungswidrigkeit, kann nicht strafrechtlich verfolgt werden.

In Deutschland gibt es keinen einzigen Fall wo man durch den reinen Besitz in einem zu jungen Alter angeklagt werden kann.