Prothese zerstören Sachbeschädigung/Körperverletzung?

4 Antworten

Kommt drauf an. Die Frage ist ob die Prothese Sachqualität erlangt. Diese Frage wiederum wird unterschiedlich bewertet, dazu müsste man den jeweiligen Einzelfall haben.

Ich könnte dir hier Beispiele nennen, wo es einmal Körperverletzung wäre und einmal lediglich eine Sachbeschädigung.

Fall 1: Prothese nach dem Herstellungsprozess (Maßanfertigung von X) wird beim Transport beschädigt. Sachbeschädigung.

Fall 2: Prothese ist abnehmbar, wird aber wiederkehrend von X "angeschnallt" und durch T beschädigt. Wohl auch noch Sachbeschädigung.

Fall 3: Prothese ist fest mit dem Körper verbunden und ersetzt praktisch ein Körperglied. T "beschädigt" die Prothese. Hier wäre nun schon eine mögliche Körperverletzung annehmbar.

Es kommt eben genau auf den Fall an und ob es Sachqualität hat oder nicht. Ein Indiz ist z.B. ob es eigentumsfähig ist. Dann scheidet die Körperverletzung aus.

Ich stimme dir an sich zu, glaube aber das es im Fall 2 auch Körperverletzung wäre.. Wie in meiner Antwort gesagt, werde ich die Tage mal zu dem Thema einschlägie Lieteratur lesen ;)

@tabularasa13

Fall 2 ist eher Sachbeschädigung, da die Prothese eigentumsfähig ist. Das soll sie auch sein, damit dem Berechtigten die absoluten Rechte aus Buch 3 BGB zustehen. Es ist eben ein Hilfsmittel aber kein Körperteil. Dazu fehlt es an der festen Verbindung und der Dauerhaftigkeit.

Für Körperqualität fehlen mir hier die Argumente bzw. die der Sachqualität überwiegen.

@Sowyhazel

Ja sie ist auf jedenfall Eigentums/Besitzfähig nach BGB.. Aber trotzdem kann es ja nach dem StGB, als Körperteil zählen, Thomas Fischer schreibt in seinem Kommentar zur StGB zb. § 223 Randnummer 2

"[...]denn die vom §223 geschützte personale Integrität ist nicht vom Intresse, sondern vom (zumindest potentiellen) Bewusstsein der Person als Identität umgrenzt[...]"

Danach würde ich davon ausgehen, dass man, jemandne der eine Prothese hat, es unterstellen kann, dass er zumidest potentielle die Prothese als teil seiner Person/Identiät, sieht.. Auch wen sie abnehmar ist und evtl. sogar in dem moment wenn er sie nicht trägt, zB. zum schlafen..

@tabularasa13

Nein das geht nicht. Wenn du einen Kommentar hast dann ließ da mal weiter. Da wird z.B. der Satz stehen: Vom Körper abgetrennte natürliche Körperteile fallen mit der Trennung nicht mehr in den Schutzbereich des 223.

Das ist auch klar, denn sie sind zu dem Zeitpunk kein Körperteil mehr. Genau das liegt bei einer Prothese vor, welche nicht dauerhaft (Zeitkomponente) und fest (Verbindungsqualität) mit dem Körper verbunden ist.

Ein Körperteil kann auch nur unter ganz speziellen Fällen unter Körperverletzung fallen die Regel ist auch hier Sachbeschädigung. Wenn sich jemand die Hand absägt und sofort zum Krankenhaus fährt um sie "anzunähen" -- an der Hand wäre es denkbar, dass eine Körperverletzung begangen wird. Ansonsten bleibt es bei der Sachbeschädigung.

@Sowyhazel

Ja ich hab den Kommentar, und auch sogar schon weiter gelesen, im Text heißt es da:

"[...] denn die vom §223 geschützte personale Intergrität ist nicht vom Intresse, sonder vom (zumindest ptentiellen) Bewusstesein der Person als Itendtiät umgrezt, und niemand käme auf die Idee, einen Plastikbeutel mit einer Egenblutspende als sein "Körperteil" anzusehen.[...]

— Thomas Fischer StGB §223 Rdn. 2

m.M. nach sagt dies aus, ist es Körperverletzung, wenn man, davon ausgehen kann, das besagtes Objekt als Teil des Körpers angesehen wird.. Ich glaube aber auch wie gesagt, dazu mal geanu das gelesen zu haben, kann mich aber grade nicht daran erinner wo..Das werde ich die Tage mal Rechachieren.

@tabularasa13

Das behandelt einen anderen Fall, ähnlich aber in einem entscheidenen Punkt anders. Dort wird ein Körperteil vom Körper getrennt und soll ggf. wieder eingesetzt werden, nennt man Eigenimplantat. Diese behalten auch mit der Trennung vom Körper ihre Körpereigenschaft, werden also nicht zu Sachen (Fischer sieht das anders)

Dazu schreibt Fischer dann in dem Satz da von dir, dass er das dumm findet und meint es müsse gleich Sachqualität erlangen.

Beispielfall: A spendet Blut um es sich bei einer Operation zuzuführen. B zerstört dieses Blut.

Man nennt das regelmäßig funktionale Einheit.

In Fall 2 ist es aber eine Prothese die nicht fest mit dem Körper verbunden ist sondern abgenommen werden kann. Die hat Sachqualität und eine funktionale Einheit ist hier eher ausgeschlossen. Beispiel, Kontaktlinse - gleiches Prinzip hilft beim sehen ist im Auge kann aber ohne Probleme entfernt werden, es bleibt bei der Sachqualität.

Wichtig für die Körperqualität ist es, dass es dauerhaft und fest verbunden ist -- so wie eben auch deine Gliedmaßen. Genau das sagt Fischer auch:

niemand käme auf die Idee, einen Plastikbeutel mit einer Egenblutspende als sein "Körperteil" anzusehen.
@Sowyhazel

Du kannst das natürlich auch anders sehen. Musst dir aber der Konsequenz bewusst sein. Damit wird der § 223 StGB in seiner Reichweite extrem ausgedehnt.

Wenn dir z.b. eine Kontaktlinse rausfällt und jemand tritt aus Versehen drauf, macht er sich strafbar - fahrlässige Körperverletzung; bei einer Sachbeschädigung wäre das straflos, denn die kann man nicht fahrlässig begehen.

die besseren Argumente sprechen eindeutig dagegen, auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht, mit Blick auf Art. 103 GG -- das Argument macht Fischer im Prinzip, keiner sieht das als Körperverletzung an und damit wäre das Bestimmtheitsgebot missachtet.

Es kommt eben genau auf den Fall an und ob es Sachqualität hat oder nicht. Ein Indiz ist z.B. ob es eigentumsfähig ist. Dann scheidet die Körperverletzung aus.

Das ist völliger Unfug. Ein Straftatbestand scheidet nicht desshalb aus, weil ein anderer erfüllt ist. Vielmehr handelt es sich in einen solchen Falle um Tateinheit. Bei Tateinheit bemißt sich das Strafmaß nach der schwersten Tat, das wäre die Körperverletzung.

Sachbeschädigung ist es in jeden Falle. Ob es tateinheitlich auch Körperverletzung ist, hängt vom Einzelfall ab. Körperverletzung ist definiert als:

Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt...

Bei fest mit den Körper verbundenen Prothesen wird die Schädigung der Gesundheitheit in der Regel vorhanden sein, da die Prothese dann ja nicht ohne Beeinträchtigung der Gesundheit gewechselt werden kann.

Auch kann die Wegnahme/Zerstörung einer Prothese eine Misshandlung darstellen, wenn keine Ersatzprothese vorhanden ist.

Praxisrelevant ist das aber nur bei fahrlässigen Verhalten, da es keine fahrlässige Sachbeschädigung gibt.

Ich bin mir sicher, dass ich mal was dazu gelesen habe und die Antwort Körperverletzung lautet.. Leider finde ich es grade im Moment nicht. Ich glaube es war in der Kommentierung von Thomas Fischer zum Strafgesetzbuch (die Standartkommentierung, die auch Gerichte und (Staats)anwälte idr. haben). Ich schau, wenn in intresse besteht, die Tage nochmal nach und gebe idr bescheid..

Für die Diskussion über das Thema verweise ich auf die Kommentare unter den Beitrag von Sowyhazel

Wenn das schmerzfrei erfolgt ist es SB.