Kautionsrückzahlung bei kurzen Mietverträgen

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Das ist eine total irrige Meinung, daß der Vermieter 6 Monate Zeit hat die Kaution auszuzahlen. Es kann bis zu 6 Monasten einbehalten werden allerdings nur dann, wenn noch eine Betriebskostenabrechnung erfolgen würde..was bei dir ja nicht der Fall ist aber..er dürfte einen Betrag einbehalten von dem ausgegangen werden kann, daß er die Betriebskosten deckt..den Rest sollte/müßte er dir auszahlen. Dir also deine Kaution umgehend zurückzuzahlen.

Fordere ihn schriftlich, mit Terminsetzung auf, die die Kaution zu überweisen/auszuzahlen!

Das ist zwar rechtens, aber ziemlich mies, weil ja nach einer solch kurzen Mietdauer kaum noch irgendwelche Spätschäden zu erwarten sind. Die Vermieter machen sich meist nicht klar, dass man ja bei einer neuen Wohnung wieder Kaution zahlen muss und dann eine Menge gebundenes Kapital hat. Aber es gibt heute ja solche Kautionsversicherungen oder man macht eine Bankbürgschaft.

Hallo, es stimmt tatsächlich, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Prüfung auf mögliche Schäden, verursacht durch den Mieter zusteht. Sind allerdings keine Mängel oder Schäden erkennbar und die Wohnung wurde in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, muss der Vermieter die Kaution schnellstmöglich zurückzahlen. Eine Abrechnung der Nebenkosten entfällt ja in deinem Fall durch das all inclusive Modell.

Ja Kautionsrückzahlungen müssen innerhalb einen halben Jahres passieren sprich er kann es solange herrauszögern wie er will, die länge der Mietzeit ist dabei unerheblich.

amdros  20.01.2015, 12:05

Das ist falsch..siehe meinen Link.

Aren89  20.01.2015, 12:37

Welche Link? ;)

Bei Kurzmietverträgen ist es nicht üblich die Kautionsrückzahlung so lange zurück zuhalten. In deinem Fall dütften 2 Monate nicht überschritten werden.