Kautionsrückzahlung bei kurzen Mietverträgen
Ich habe bei einem kurzen (3 Monate) Mietvertrag für ein möbliertes Appartement (all inclusive) eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete hinterlegt. Der Vertrag wurde dann noch um 2 Monate verlängert. Die offizielle Rückgabe (Übergabeprotokoll etc.) erfolgte bereits Anfang Dezember 2014. Der Vermieter hat keine Ansprüche gestellt, zahlt die Kaution aber nicht zurück und behauptet, dass er dafür bis zu einem halben Jahr Zeit hat. Gilt das auch bei Kurzmietverträgen, zumal all inclusive (also keine Betriebskostenabrechnung, die noch ausstehen würde etc.)? Eine direkte Antwort im Internet habe ich nicht gefunden und würde mich über Eure Hinweise freuen.
5 Antworten
Das ist eine total irrige Meinung, daß der Vermieter 6 Monate Zeit hat die Kaution auszuzahlen. Es kann bis zu 6 Monasten einbehalten werden allerdings nur dann, wenn noch eine Betriebskostenabrechnung erfolgen würde..was bei dir ja nicht der Fall ist aber..er dürfte einen Betrag einbehalten von dem ausgegangen werden kann, daß er die Betriebskosten deckt..den Rest sollte/müßte er dir auszahlen. Dir also deine Kaution umgehend zurückzuzahlen.
Fordere ihn schriftlich, mit Terminsetzung auf, die die Kaution zu überweisen/auszuzahlen!
Danke für's Sternchen
Das ist zwar rechtens, aber ziemlich mies, weil ja nach einer solch kurzen Mietdauer kaum noch irgendwelche Spätschäden zu erwarten sind. Die Vermieter machen sich meist nicht klar, dass man ja bei einer neuen Wohnung wieder Kaution zahlen muss und dann eine Menge gebundenes Kapital hat. Aber es gibt heute ja solche Kautionsversicherungen oder man macht eine Bankbürgschaft.
Hallo, es stimmt tatsächlich, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Prüfung auf mögliche Schäden, verursacht durch den Mieter zusteht. Sind allerdings keine Mängel oder Schäden erkennbar und die Wohnung wurde in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, muss der Vermieter die Kaution schnellstmöglich zurückzahlen. Eine Abrechnung der Nebenkosten entfällt ja in deinem Fall durch das all inclusive Modell.
Ja Kautionsrückzahlungen müssen innerhalb einen halben Jahres passieren sprich er kann es solange herrauszögern wie er will, die länge der Mietzeit ist dabei unerheblich.
Das ist falsch..siehe meinen Link.
Welche Link? ;)
Bei Kurzmietverträgen ist es nicht üblich die Kautionsrückzahlung so lange zurück zuhalten. In deinem Fall dütften 2 Monate nicht überschritten werden.
Das habe ich dazu im Internet gefunden..
Wie lange Sie auf die restlichen Zahlungen warten müssen, ist umstritten. Die Gerichte geben ihm zwischen zwei und sechs Monaten und im Einzelfall sogar darüber hinaus Zeit.
Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/auszug-mietwohnung/rueckzahlung-mietkaution.aspx