Wie viel Kaution kann ich für Schäden an Möbeln und nicht besenreiner Übergabe abziehen?

4 Antworten

Lass Dich verklagen, wenn sie einen Anwalt findet,der das für sie übernimmt.

Wenn Du die Schäden behoben hast, siehst Du ja, wieviel Du dafür aufwenden musstest.

luisaCH  05.02.2013, 05:56

nicht ganz so ideal. Anso2404 muss zunächst begründen, warum und wieviel Kaution einbehalten wird, denn das Geld inkl. Verzinsung gehört immer noch der (unter-)mieterin.

und es ist auch nicht so einfach, dass man einfach so die Kosten ansetzen kann. wenn es ein 10 jahre alter stuhl war, kann z.b. nicht einfach der preis für einen neuen angesetzt werden.

KroemerInfo  05.02.2013, 06:02

Eine ganz schlechte Idee, besonders weil im falle der Niederlage Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Anwalts auf ihn zukommen werden. Diese Geschichte ist etwas zu dünn, um eine wirkliche handhabe zu haben wenn - wie ich befürchte - ein Anfängliches Übergabeprotokoll fehlen würde.

Und mal ehrlich: Einen Freund als Zeugen? Der Anwalt der Prozessgegenerin wird Absprache vermuten und das auch dem Richter erklären, der das seinerseits dann auch annehmen müßte.

Anso2404 
Fragesteller
 07.02.2013, 00:53
@KroemerInfo

Das ist nämlich auch genau meine Sorge, dass ich im Endeffekt nicht nur die komplette Kaution zurückzahlen muss, sondern auch noch die Anwalts- und Prozesskosten tragen muss, falls ich verlieren sollte (was man ja nie weiß). Ist das tatsächlich so? Mein Problem ist ja, dass ich als Studentin und ohne Rechtsschutzversicherung leider ziemlich mittellos bin und mir keinen Anwalt leisten kann. Meine Untermieterin hingegen hat aber natürlich praktischer weise einen Anwaltspapa, der das alles für sie übernimmt, weswegen sie auch gar nicht erst zur Kommunikation bereit ist.

Ich würde das ja persönlich am liebsten friedlich klären, ich hatte auch nie vor, die gesamte Kaution einzubehalten, ich wollte lediglich besprechen, wie viel beide Parteien angemessen fänden, für die Schäden, die entstanden sind. Aber darauf hat sie erst 4 Monate gar nicht und dann mit der Drohung mich zu verklagen reagiert. Und jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll.

Wenn sie ihren Vater als Anwalt hat, lässt das nicht auch Absprache vermuten? Und gilt ein Freund nicht als Zeuge? Ich meine warum sollte ich einen wildfremden Menschen bei mir im Zimmer haben, das kommt ja nicht allzu oft vor...

Und wie genau berechne ich denn die entstandenen Schäden, wenn ich weder Rechnungen der Möbel habe und auch nicht hundert Prozent genau weiß, wie alt die sind? Gibt es da irgendwelche Regelungen?

Vielen Dank für die Hilfe :)

Das ist ein klassischer Fall für einer Mieter-/Vermieter-Verband.

Dass sie die Kaution zurückfordert, ist korrekt. Ebenso dass Du einen Teil davon für die Schäden behalten willst. Es liegt an Dir zu bestimmen (bzw. vorzuschlagen), wieviel Du aufgrund der Schäden abziehst. Dass Du Dir dafür >4 Monate Zeit lässt, ist nicht optimal. Ich hoffe für Euch beide, dass die Schäden gut dokumentiert (Foto, Beschreibung) und unmittelbar nach "übergabe" ausgetauscht wurden. Denn sonst steht Aussage gegen Aussage. übrigens auch, wie es alles ausschaute, als DU das Zimmer an sie übergeben hattest (also Start der Untermiete).

http://www.umzugsratgeber.ch/mietrecht/12-mietschaeden

Anso2404 
Fragesteller
 07.02.2013, 00:44

Danke für die Hilfe. Als kleine Erklärung: Ich habe mir nicht 4 Monate Zeit gelassen, ich habe innerhalb von 3 Tagen reagiert, als sie mich nach der Kaution fragte und ihr geschrieben, dass ich gerne mit ihr besprechen würde, wie viel genau ich ihr zurück überweise, da ein paar Sachen kaputt gegangen sind, was passieren kann, aber dafür sei die Kaution ja da. Ich habe auch aufgelistet was genau ich putzen musste und was genau kaputt gegangen ist und ihr gesagt, dass ich ihr nicht einfach Geld abziehen will und gerne wüsste, was sie da fair fände. Daraufhin hat SIE sich über 4 Monate lang nicht gemeldet und mir dann plötzlich vor ein paar Tagen per Einschreiben mitgeteilt, dass sie mich ultimativ auffordere, den ungekürzten Betrag innerhalb von 2 Wochen auf ihr Konto zu überweisen, da die Mängel, die ich geltend machen würde, entbehren jeglicher Grundlage seien und sie diese gänzlich zurückweise und dass die Gebrauchsspuren über den Mietpreis bereits abgegolten seien, Nun rede ich ja aber nicht von Gebrauchsspuren sondern tatsächlichen Schäden, die ich auch aufgelistet habe.

Als ich ihr das Zimmer übergeben habe, haben wir einen Untermietvertrag ausgefüllt, in dem auch die mitvermieteten Möbel aufgelistet sind, allerdings nicht, in welchem Zustand diese waren. Geht man in so einem Fall davon aus, dass wenn ein Möbelstück ohne weiteren Kommentar aufgelistet ist, dass es in gutem Zustand war? Oder wie kann ich beweisen, dass der Stuhl vorher keinen Riss im Leder hatte? Als ich das Zimmer wieder übernommen habe, hatte ich einen Freund bei mir, der bereit ist, zu bezeugen, wie das Zimmer aussah. Steht es damit immer noch Aussage gegen Aussage?

Du wirfst hier mehrere tatbestände auf einen haufen.

Kaution dient normalerweise der Absicherung eines Mietausfalls. Diese kannst du nur gegen die Reinigung des Zimemrs gegenrechnen. Also erstelle eine Rechnung, in der du x Stunden a 10-15€ von dir geleistete reinigung auflistetst. Dort auch reinschreiben,w as alles gereinigt werden musste. Das kannst du gegen die Kaution Aufrechnen.

Wenn deine Möbel mit vermietet waren, dann Ersatz/Reparatur der beschädigten Möbel einzeln auflisten.

Waren sie NICHT explizit mit vermietet, dann musst du zivilrechtlich schadensersatz fordern/einklagen und darfst dies NICHT gegen die kaution aufrechnen.

Am besten wendest du dich an einen Anwalt!

Anso2404 
Fragesteller
 07.02.2013, 00:26

Danke für die schnelle Hilfe. Nur als kleine Erklärung: Meine Möbel waren explizit mit vermietet und sind auch auf dem Untermietvertrag aufgelistet, aber ich bin mir nicht sicher, ob das reicht, dass da z.B. steht "1 Schreibtischstuhl" und nicht, in welcher Kondition dieser genau war, denn so penibel hatte ich das leider nicht auf den Untermietvertrag geschrieben. Geht man in so einem Fall davon aus, dass wenn ein Möbelstück ohne weiteren Kommentar aufgelistet ist, dass es in gutem Zustand war? Oder wie kann ich beweisen, dass der Stuhl vorher keinen Riss im Leder hatte, wenn ich keine Fotos gemacht habe?

Meine letzte Frage ist dann bezüglich des Tipps sich am besten an einen Anwalt zu wenden: ich bin gerade am Ende meines Studiums und daher super knapp bei Kasse, ich habe auch keine Rechtsschutzversicherung - gibt es Anwälte, die in so einem Fall erst mal umsonst beraten oder warte ich lieber, ob meine Untermieterin wirklich den Schritt geht und mich verklagt und hole mir nur in dem Fall einen Anwalt? Vielen Dank schon mal für die Hilfe

Kläre sie über die Mängel ,Beschädigungen und deinen Arbeitsaufwand auf ,und mach Ihr klar das du die Kaution einbehalten wirst,falls sie denoch gegen dich klagen will ,benenne deinen Freund als Zeugen