Zimmer zur Zwischenmiete vermieten - Wieviel Kaution?

2 Antworten

Natürlich ist es angebracht eine Kaution zu nehmen. Denn dein Mieter könnte ja Beschädigungen hinterlassen, für die er aufkommen muss. Möglicherweise zahlt er die Miete nicht vollständig. Auch dafür darf die Kaution verwendet werden.

Vom Gesetz her darfst du maximal drei Monatsmieten, berechnet aus der Nettomiete ohne Nebenkosten nehmen. Ob das wegen der kurzen Zeit angemessen ist, muss du selbst entscheiden. Ihr könnt auch weniger vereinbaren.

Hast du denn die Erlaubnis zur Untervermietung von deinem Vermieter bekommen? Das ist erforderlich.

Genehmigung liegt selbstverständlich vor. Das mit max. drei Monatsmieten (kalt) ist mir bewusst - jedoch glaube ich das es in Relation zu den 2 Monaten Mietdauer nicht angebracht ist eine Kaution in Höhe von 1200 Euro zu nehmen.

@marijana92

1200 wäre ja als Maximalbetrag falsch, da du den Anteil der Nebenkosten heraus rechnen musst, den du einkalkuliert hast. Du hast ja geschrieben, die 400 sind inkl. aller NK.

Ja, wahrscheinlich ist ds dann immer noch zu viel. Aber da kann man schwer einen Rat geben. Denn es sind ja auch Möbel enthalten. Und wir wissen viel nicht, wie wertvoll die sind bzw. was an Schäden möglich ist. Das Gesetz schreibt nur den Maximalbetrag vor. Alles andere liegt in deinem Ermessen.

Du musst die reine Nettomiete als Grundlage kalkulieren. Bis zum Dreifachen darfst du dann als Mietsicherheit fordern. Dein Untermieter darf das dann in drei gleichen Raten bezahlen.

Nachdem es hier um befristete Miete von 2 Monaten geht kann man sich nur eine Pauschale vorstellen, die den Vermieter schadfrei hält. Hier kann man maximal 500,- Euro eher 200,- Euro ansetzen.