Kautionsrückerstattung?

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Unter welchen Umständen ein Richter die Untersuchungshaft gegen Zahlung einer Kaution (Rechtsdeutsch: Sicherheitsleistung) aussetzen kann, ist in § 116 der Strafprozessordnung geregelt:

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htp://bundesrecht.juris.de/stpo/__116.html

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Wie mit einer geleisteten Kaution weiter zu verfahren ist, ist in den § 123 und 124 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt:

§ 123

(1) Eine Maßnahme, die der Aussetzung des Haftvollzugs dient (§ 116), ist aufzuheben, wenn

1.der Haftbefehl aufgehoben wird oder

2.die Untersuchungshaft oder die erkannte Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird.

(2) Unter denselben Voraussetzungen wird eine noch nicht verfallene Sicherheit frei.

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Wird also der Haftbefehl aufgehoben oder geht der Beschuldigte in U-Haft oder tritt er seine Strafe an, wird die Kaution frei, dass heißt, sie kann zurückgefordert werden.

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§ 124

(1) Eine noch nicht frei gewordene Sicherheit verfällt der Staatskasse, wenn der Beschuldigte sich der Untersuchung oder dem Antritt der erkannten Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung entzieht.

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Die Kaution verfällt der Staatskasse (geht also in das Eigentum des Staates über), wenn sich der Beschuldigte der weiteren Verfolgung entzieht, also etwa dann, wenn er flüchtet. Eine verfallene Kaution kann nicht mehr zurückgefordert werden, da sie ab dem Verfall dem Staat gehört.

JotEs  28.01.2010, 16:46

Tut mir Leid, aber der Original-Link zum § 116 StPO wird vom System unterdrückt (warum?)

Bitte den angegebenen Link von Hand in die Adresszeile des Browsers kopieren und das einleitende "htp" zu "http" ergänzen.

Nein, es gibt keine Rückerstattung. Nur das verbleiben in der U-Haft wird entschädigt. Das du über die Zeit der Untersuchung frei sein willst, ist deine eigene Entscheidung und wird dir angerechnet.

Inesita 
Fragesteller
 28.01.2010, 15:38

Wenn du wegen beispielweise Mord angeklagt wirst, kannst du doch nicht sagen, dass du während der Untersuchungen auf freiem Fuß sein möchtest????!

die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, damit du auch vor Gericht erscheinst. Selbst bei einer Verurteilung bekommst du sie wieder.

Die Kaution gibt es sogar beim Schuldspruch zurück sofern Du beim Prozess erscheinst.

Inesita 
Fragesteller
 28.01.2010, 15:36

dann würde doch jeder das doch jeder machen wollen, oder nicht?!

AALFI  28.01.2010, 20:30
@Inesita

Nein es gibt Leute die zahlen die Kaution und wandern ins Ausland. Mit mehreren Millionen lebt es sich auf den Caymans besser als in einem deutschen Knast.

die kaution ist doch nur dafür da,das man zur verhandlung kommt.sicher wird die zurück gezahlt.