Studentenheim verlangt Kaution vor Mietvertrag - legitim?

7 Antworten

Ist es nicht.

Laut BGB § 551 ist die Kaution bzw. 1/3 davon zu Mietbeginn zu zahlen.

Allerdings steht es jedem Vermieter frei einen Mietvertrag zu unterschreiben oder nicht.

Wenn es ein Wohnheim des Studentenwerkes ist, ist dieses Ansinnen nicht denkbar.

Ich vermute, dass du einem privaten Anbieter aufgesessen bist, der sein Haus "Studentenwohnheim" nennt - Daher riecht diese Sache leicht nach Betrug, denn eine Barzahlung in einer Hochschuleinrichtung ist sowas von unüblich, alledings auch nicht veboten.

LeanEveryday 
Fragesteller
 12.08.2021, 09:30

Genau ein privates Studentenheim

Gerhart  12.08.2021, 10:18
@LeanEveryday

Ich vermute, du hast das Zimmer besichtigt. Hat dir der Vermieter bereits ein schriftliches Angebot gemacht? Das Haus verdient nicht den Namen "Studentewohnheim" auch wenn überwiegend Studenten dort wohnen. Gibt es im Vertragsangebot geänderte Kündigungsfristen, die nicht § 573 ff BGB entsprechen?

Das ist sehr merkwürdig und für ein offizielles Studentenwohnheim völlig unüblich, nicht nur die Barzahlung, sondern auch die Tatsache, dass das Geld schon vor Vertragsunterzeichnung bezahlt werden soll.

Ich vermute, dass du nichts mehr vom "Betreiber/Vermieter" hörst, sobald er dein Bargeld in der Hand hat. Das sieht nach Betrug aus! Hände weg!

Wenn gleichzeitig mit dem Geld eine Quittung UND ein Mietvertrag ausgetauscht wird, dann kann man drüber reden.

Ohne Quittung würde ich keinen Cent bezahlen.

Der Empfänger muß berechtigt sein, dass Geld in Empfang zu nehmen.

Grundsätzlich: Ohne Vertrag - Keinen Zahlungsanspruch.

LeanEveryday 
Fragesteller
 11.08.2021, 22:10

Ich brauche das Zimmer aber sehr dringend, ich will ihn nicht verlieren indem ich mich eventuell quer stelle

GutenTag2003  11.08.2021, 22:13
@LeanEveryday

Wenn er/sie Inkassovollmacht hat und quittiert ... dann ist es machbar. Ansonsten ist das Risiko, dass Du das Geld nie mehr wiedersiehst nicht gerade gering.

GutenTag2003  11.08.2021, 22:17
@GutenTag2003

Ergänzung:

Im Mietvertrag würde ich bei der Kaution vermerken lassen, dass sie bereits bezahlt wurde.

wildpark7  11.08.2021, 22:49
@GutenTag2003

Ohne MV wird gar nichts bezahlt!!

Marc  12.08.2021, 09:39
@LeanEveryday

Du kannst notfalls einen Treuhänder miteinbeziehen.

Geht der Vermieter nicht darauf ein und verlangt die Zahlung im Voraus, solltest du wirklich darüber nachdenken, wie seriös der Anbieter ist.

Eine Zahlung ohne schriftliche Vereinbarung ist nicht ratsam.

Katharina010  12.08.2021, 09:42
@LeanEveryday
Ich brauche das Zimmer aber sehr dringend, ich will ihn nicht verlieren indem ich mich eventuell quer stelle

Genau solche Situationen nutzen Betrüger aus! Du bist das gefundene Fressen für Betrüger! Was ist, wenn du das Geld bezahlt hast und kein Zimmer bekommst? Ein seriöser Vermieter fragt nicht nach Bargeld VOR Vertragsunterzeichnung.