Kautions Darlehen vom Sozialamt für Geringverdiener?

2 Antworten

Was verdienst du denn Brutto und Netto ?

Die Kaution kann man auch in Raten an den Vermieter zahlen.

Wenn du auf Teilzeit beschäftigt bist,hast du doch eine versicherungspflichtige Beschäftigung und deine eigene KV - da musst du nichts mehr extra zahlen,dein Beitrag geht vom Bruttoeinkommen ab,so wie deine anderen Sozialabgaben und ggf.Steuern auch.

Hast du beim Jobcenter einen ALG - 2 Antrag gestellt ?

Denn nur von da könntest du dann ggf.ein zinsloses Darlehen für die Kaution bekommen und das ist in jedem Fall zurück zu zahlen,aber unter 25 gelten hier beim ALG - 2 verschärfte Voraussetzungen die erfüllt werden müssen und von dir nachgewiesen werden müssen.

Unter 25 stünde dir unter anderem nur dann ALG - 2 als sogenannte Aufstockung zu,wenn du wegen einer Ausbildung oder Beschäftigung nicht mehr bei den Eltern wohnen könntest oder ein anderer schwerwiegender Grund nachgewiesen werden könnte.

Wenn du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken könntest,dann wäre eine Aufstockung vom Jobcenter ohne Probleme möglich,vorrangig wäre aber auch hier Wohngeld,aber damit davon ausgegangen werden kann das du deinen Bedarf decken kannst,gehört auch die Kaution dazu die du selber aufbringen sollen könntest.

Das war dir doch sicher vor deinem Auszug schon klar das du finanziell nicht über die Runden kommst und auf Hilfe angewiesen bist,dann hättest du nämlich vorher einen ALG - 2 Antrag und einen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen müssen und diesen hätte man dann auch erst einmal bewilligen müssen.

Akina61 
Fragesteller
 12.09.2017, 18:50

Ich verdiene ca. 550 brutto, ab gewissen Voraussetzungen kann man auch ohne Bewilligung ein Darlehen beantragen, diese sind bei mir gegeben, zumindest laut Recherchen der Caritas und ich komme nicht aus dem Elternhaus aber das sind private Gründe, wichtig für mich wären Erfahrungsbericht inwieweit bei ihnen das Amt vorgegangen ist bei ähnlichen Problemen. ALG wäre für mich leider keine alternative, den geplant wäre in den nächsten Wochen ein FSJ zu beginnen allerdings die Gelder für die Vergütung kämmen dafür auch erst Ende des Monats.

Die Allgemeine Frage besteht also darin inwieweit man beim Amt Hilfe bekommt. wenn der Job und FSJ einem an eine Stadt bindet außerhalb des Elternhauses bzw. in eine andere Stad 

isomatte  13.09.2017, 03:56
@Akina61

Woher willst du denn dann ein Darlehen und Hilfe bekommen,wenn nicht ALG - 2 vom Jobcenter in betracht kommt ?

Ein FSJ - in einer anderen Stadt wäre ja ein wichtiger Grund,dennoch musst du dann vorher einen ALG - 2 Antrag stellen und dazu die Kostenübernahme von angemessenem Wohnraum,wenn das bewilligt wird kannst du bei Bedürftigkeit auch einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen,dass da bekämst du nur vom Jobcenter.

Bei einem FSJ - oder anderen freiwilligen Diensten käme zwar vorrangig Wohngeld von der Wohngeldbehörde in betracht,aber erstens würdest du von da kein Darlehen bekommen,zweitens müsstest du schon Eigentümer oder Mieter von selber bewohntem Wohnraum sein und drittens bräuchtest du dann noch ein Mindesteinkommen.

Dieses Mindesteinkommen liegt bei 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll,also von dem was dir ohne eigenes Einkommen an ALG - 2 vom Jobcenter zustehen würde.

Das wären bei einem Single derzeit min.409 € Regelsatz für den Lebensunterhalt + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon bräuchtest du dann min.diese 80 %.

In einem FSJ - erfüllst du unter 25 auch die Voraussetzungen für das Kindergeld,dir würden dann also zu deinem FSJ - Gehalt derzeit auch noch 192 € Kindergeld zustehen,dieses würde dir vom Jobcenter zu 100 % auf deinen Bedarf angerechnet.

Von deinem FSJ - Gehalt bleiben 200 € Freibetrag ohne Anrechnung auf deinen Bedarf.

Würdest du also angenommen 350 € FSJ - Gehalt bekommen,dann würde dir das Jobcenter nur 150 € auf deinen Bedarf anrechnen und dazu käme das Kindergeld von 192 €,gesamt also dann 342 € anrechenbares Einkommen.

Wenn deine angemessene KDU - angenommen 350 € betragen würde,dann bekämst du vom Jobcenter schon mal die volle KDU - gezahlt und da du nur 342 € anrechenbares Einkommen hättest,würden dir bis zu den 409 € Regelsatz auch noch 67 € fehlen,die würdest du dann auch noch zusätzlich zu den 350 € KDU - bekommen.

Ruf doch mal beim Arbeitsamt auf der Hotline an und frag mal nach!!