BAFÖG und Elternanteil?
Ich habe mal einen BAFÖG Rechner benutzt und dieser zeigt mir an das
eine BAFÖG Berechtigung in Höhe von 600 Euro besteht.
160 Euro davon von den Eltern zu zahlen aufgrund der Einkommen.
Die 440€ vom AMT sind davon 220 € als Darlehen (50%)
Kurze Frage zu den Anteil der Eltern, wenn die Eltern noch Kindergeld erhalten (194€) könnten Sie mir dann davon die 160€ geben oder bekomme ich als Kind das Kindergeld von 194€ dann zugewiesen und zusätzlich die 160€ als Elternanteil Bafög?
3 Antworten
Kindergeld steht dir zusätzlich zu (wenn volljährig und nicht daheimwohnend), da es hier um Bafög geht. Anders wäre das, wenn du Unterhalt einklagen würdest, dann würde Unterhalt und Kindergeld verrechnet werden (nach BGB).
Da es hier aber um Bafög geht, wären es 160€ von den Eltern Anteil + Kindergeld, das sie an dich weitergeben müssen.
Das Kindergeld ist immer Teil des Unterhaltsanspruches - ist der elterliche Unterhaltsanteil geringer als das gesetzliche Kindergeld, so kannst Du via Abzweigungsantrag die direkte Auszahlung an Dich beantragen.
Dazu darfst Du dann BAFöGunschädlich bis zu 450 Euro monatlich hinzuverdienen.
Zum Verständnis : Deine Eltern bezahlen Dir das komplette Kindergeld aus - weitere Ansprüche bestehen dann gegenüber Deinen Eltern nicht.
Aber Sie müssten nur 160 zahlen? die 34€ wären dann "freiwillg"
Nein Dir stehen in diesem Fall die kompletten 194 Euro zu.
aber nur die 194€ ? oder dann noch 160€ der Bafög Anteil? oder sind die 160€ mit den 194€ abgedeckt?
Dein Bedarf wird dann durch 600 Euro Bafög + 194 Euro Kindergeld komplett gedeckt.
Nein, der Bedarf wird durch 440€ Bafög, 160€ Elternanteil und zusätzlichen 194€ Kindergeld gedeckt. Kindergeld wird nicht mit dem Baföganteil verrechnet. Das wird nur verrechnet, wenn einer (Eltern oder Kind) Unterhalt nach BGB verrechnen lassen möchte.
Das ist einer der großen Unterschiede zwischen Unterhalt nach BGB und Bafög.
Das Kindergeld steht dir zusätzlich zu.
Also deine Elter müssen dir das Kindergeld und den Unterhalt zahlen, wenn du dort nicht mehr wohnst.
Das bedeutet wenn das BAFÖG Amt sagt ich bekomme 160€ über die Eltern und das Kindergeld ist 194€ , dann dürfen die ELTERN den Restbetrag von 34€ behalten?