BAFÖG und Elternanteil?

3 Antworten

Kindergeld steht dir zusätzlich zu (wenn volljährig und nicht daheimwohnend), da es hier um Bafög geht. Anders wäre das, wenn du Unterhalt einklagen würdest, dann würde Unterhalt und Kindergeld verrechnet werden (nach BGB).

Da es hier aber um Bafög geht, wären es 160€ von den Eltern Anteil + Kindergeld, das sie an dich weitergeben müssen.

Das Kindergeld ist immer Teil des Unterhaltsanspruches - ist der elterliche Unterhaltsanteil geringer als das gesetzliche Kindergeld, so kannst Du via Abzweigungsantrag die direkte Auszahlung an Dich beantragen.

Dazu darfst Du dann BAFöGunschädlich bis zu 450 Euro monatlich hinzuverdienen.

kscore 
Fragesteller
 13.07.2018, 15:00

Das bedeutet wenn das BAFÖG Amt sagt ich bekomme 160€ über die Eltern und das Kindergeld ist 194€ , dann dürfen die ELTERN den Restbetrag von 34€ behalten?

wilees  13.07.2018, 15:02
@kscore

Zum Verständnis : Deine Eltern bezahlen Dir das komplette Kindergeld aus - weitere Ansprüche bestehen dann gegenüber Deinen Eltern nicht.

kscore 
Fragesteller
 13.07.2018, 15:04
@wilees

Aber Sie müssten nur 160 zahlen? die 34€ wären dann "freiwillg"

wilees  13.07.2018, 15:05
@kscore

Nein Dir stehen in diesem Fall die kompletten 194 Euro zu.

kscore 
Fragesteller
 13.07.2018, 15:26
@wilees

aber nur die 194€ ? oder dann noch 160€ der Bafög Anteil? oder sind die 160€ mit den 194€ abgedeckt?

wilees  13.07.2018, 15:29
@kscore

Dein Bedarf wird dann durch 600 Euro Bafög + 194 Euro Kindergeld komplett gedeckt.

Fortuna1234  13.07.2018, 21:44
@wilees

Nein, der Bedarf wird durch 440€ Bafög, 160€ Elternanteil und zusätzlichen 194€ Kindergeld gedeckt. Kindergeld wird nicht mit dem Baföganteil verrechnet. Das wird nur verrechnet, wenn einer (Eltern oder Kind) Unterhalt nach BGB verrechnen lassen möchte.

Das ist einer der großen Unterschiede zwischen Unterhalt nach BGB und Bafög.

Das Kindergeld steht dir zusätzlich zu.

Also deine Elter müssen dir das Kindergeld und den Unterhalt zahlen, wenn du dort nicht mehr wohnst.