Zahlt das Amt mir die Hälfte der Wohnung?

5 Antworten

Hallo, die Fragen klärst du am besten sofort mit dem Amt ab. Denn das Amt entscheidet nicht überall gleich. Das ist von Amt zu Amt verschieden. Also erst zum Amt und Übernahme der Kosten klären. Dann evt. Verträge unterzeichnen. Einen anderen Weg gibt es nicht.

Ihr werdet dann als Berdarfsgemeinschaft behandelt

eine Möglichkeit ist eine WG

LG alex

Aber wir sind ja keine BG.
Laut Amt momentan auch nicht.
Wie kann ich das beim Amt richtig beantragen, so, dass ich die Hälfte der Wohnung bezahlt bekomme?

Wieviel würde denn gezahlt werden, wenn wir als BG gerechnet werden?

@BreathLive

Bei den KDU wirst DU ganz sicher NICHT die Hälfte der Kosten genehmigt bekommen, die Wohnung ist zu teuer.

Ihr werdet dann als Berdarfsgemeinschaft behandelt

Nein.

@beangato

richtig ist damit sie nicht von Anfang an als solche bewertet werden

bei einem zusammenzug in der regel aber schon !

@Alexuwe

wie ist das gemeint?

@BreathLive

mit dem zusammen ziehen wird von einer Partnerschaft ausgegangen !

Die Vermutung liegt ja auch nahe.

besser eine WG gründen

Ich bin mir zwar nicht sicher, aber so weit ich weiß musst du ein Mietsbeihilfe Antrag stellen, dein Einkommensnachweis bzw dass was du an Harz4 bekommst bei legen und den Mietvertrag, wo drauf steht was monatlich die Wohnung kostet. 

(In den Mietsbeihilfe Antrag kann man auch weitere Personen eintragen)

Die Mietsbeihilfeantrag bekommt man im Internet. :-)

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen :-)

Ob das Amt euch in der neuen Wohnung sofort als BG einstuft (dann würde ich widersprechen!) oder ihr den Rest der 12 Monate auch als Haushaltsgemeinschaft gesehen werdet - darüber will ich nicht spekulieren.

Ich befürchte bloß, dass eure neue Miete etwas hoch ist.

Du musst wissen - deine "zulässige" Mietobergrenze für eine Person wird bei zwei Personen nicht verdoppelt, die erhöhen sich nur in kleineren Stufen (immerhin werden Räume wie Küche und Bad und Flur nicht doppelt benötigt, ebenso verdoppelt sich die Energiemenge für Heizung nicht, nur wegen 2 Personen).

Ich vergleich das mal mit den Berliner Obergrenzen bei den KdU (Kosten der Unterkunft und Heizung - die habe ich nämlich parat.).

Deine bisherigen 386 € (als 1 Person) steigen dann auf 650 € zu zweit.

In Berlin hast du für eine Person 427 € als Obergrenze, für 2 Personen 512€, dann für 3 Personen 609€.

Ich befürchte mal, dass das Amt eure neue Miete als zu hoch einstufen könnte und dir deinen hälftigen Anteil nicht an den 650 € berechnet, sondern an der Obergrenze für die Miete für 2 Personen.

Unter Umständen bekommst du dann weniger als 325 € als Mietanteil. Weil 650€ als Miete für zwei Personen als nicht mehr angemessen sind.

Ich würde mich vorher erkundigen, damit du keine böse Überraschung erlebst.

Naja den Mietvertrag haben wir schon. ..Allein 200 Euro würden mir extrem Helfen....Habe Nur angst überhaupt kein Geld zu bekommen

Ich denke auch, dass die Kosten für die neue Wohnung ziemlich saftig sind....da glaube ich nicht, dass das Amt die Hälfte der Kosten für die Unterkunft tragen wird. Wäre ja auch ziemlich unfair gegenüber anderen Leistungsbeziehern, denen man auch Limits setzt, was den Einzug in eine neue Wohnung mit dem Partner angeht...da kann ich nicht einfach eine Wohung anmieten und dann denken...naja wird schon die Hälfte dabei rausspringen. Im vorliegenden Fall ist zwar der Freund der Mieter, aber...erstens muss der Umzug mal genehmigt werden...das ist wie jeder weiß auch nicht immer so einfach beim JC, sowie wie vorab bereits angesprochen, die Miete für die neue Wohnung. Nur weil der Freund schon in der Wohnung wohnt, bedeutet das nicht dass die FS auch die Hälfte der Miete erhält...naja...

Wieviel gezahlt wird, weiß ich nicht. Vlt. kannst Du mal in eine ALG-II-Beratungsstelle bei Euch gehen.

Im Vorfeld kannst Du Dich mal da informieren:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199880c66312.php

a) länger als ein Jahr zusammenleben

Ihr seid nämlich nicht von Anfang an eine Bedarfsgemeinschaft.