Schwerbehinderung - Rentenantrag abgelehnt?
Aufgrund von terminalen Nierenversagen und zahlreicher anderer Erkrankungen, bin ich zu 100% schwerbehindert. Ich muß 3 x die Woche zur Dialyse und benötige ein Spenderorgan, aber wie jeder weiß, da dauert Jahre. Aufgrund von schweren Wirbelsäulenschäden kann ich außerhalb der Wohnung auch nur mit Rollator laufen, etc. Ich habe in den letzten Jahren immer nur geringfügige Beschäftigungen gehabt. Ich habe einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung gestellt, welcher aber abgelehnt wurde da ich nicht genug Pflichtbeiträge eingezahlt habe. In dem Bescheid wurde ich auf die Pflegeversicherung hingewiesen, das ich dort einen Antrag stellen sollte. Dies habe ich auch schon gemacht und dieser wurde auch abgelehnt, angeblich hätte ich nur 0 Punkte in der Bewertung erhalten. Was soll ich jetzt machen? Mein Mann ist Geringverdiener, aber da unser Sohn noch mit im Haushalt wohnt und arbeitet, er gibt aber leider kein Geld ab da er sich verschuldet hat, will das Amt auch nichts zahlen. Kann mir vielleicht jemand einen Rat geben was wir sonst noch tun können. Wir sind verzweifelt.
4 Antworten
Ihr müsst dem SOZIALAMT, das für dich zuständig ist, glaubhaft erklären, dass der Sohn nicht willens und auch nicht verpflichtet ist, für euren Unterhalt aufzukommen.
Wenn du natürlich keine Rentenbeiträge gezahlt hast, bekommst du auch keine Rente. Woher auch.?
Außer Sozialhilfe und Pflegegeld, wird da nichts möglich sein.
Der erste Bescheid ist immer negativ. War bei mir auch so. Ich bin dann dem VDK beigetreten und deren Snwalt hat dann die Frührente im Wiederspruchsverfahren durchgesetzt.
Wenn keine oder zu wenig Pflichtbeiträge gezahlt wurden, kann der VdK auch nicht helfen.
Wer keine od zu wenig Pflichtbeiträge hat, der bekommt keine Rente. Da kann auch kein VdK oder Anwalt etwas daran ändern!!
Bei Dir waren ja auch die Mindestvorraussetzungen erfüllt aber bei ihr
"welcher aber abgelehnt wurde da ich nicht genug Pflichtbeiträge eingezahlt habe."
Das ist Gesetz und hat nichts mit Erstantrag und Ablehnung zu tun.
Sie hat kein Anspruch auf Rente, wo kein Anspruch besteht, ist der Antrag auch gegenstandslos.
Es besteht kein Rentenanspruch, da die Mindestanforderungen die überhaupt ein Anspruch auf Rente ermöglichen würde nicht erfüllt sind, unabhängig von der schwere der Krankheit.
Was soll der Anwalt machen, das Gesetz auf den Kopf stellen?
Rente bekommst du aus den genannten Gründen nicht. Nur weil man zur Dialyse muss ist man noch kein Pflegefall, das ist leider so.
Wenn euer Sohn bei euch wohnen bleibt, gehört er zur Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen wird angerechnet, d.h. er muss sich an den Kosten beteiligen. Zahlt er denn?
Wenn nicht, soll er doch ausziehen, dann sieht er, was das Leben kostet und ihr bekommt evlt. Aufstockung.
Wenn dein Sohn zuhause nichts abgeben will, dann wirf ihn raus.
Dann wird das Amt sein Einkommen nicht mehr berücksichtigen
Das wäre eine mögliche Option, schmeiss ihn raus und dann kannst Du Sozialhilfe beantragen und wirst es auch bekommen, niemand in Deutschland muß hungern, es gibt immer Wege und Möglichkeiten.