Kaufvertrag Vertragsannahme erfolgt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mir vor zwei Wochen neue Sommerfelgen bestellt und diese immer noch nicht erhalten. Der Händler hat eine verbindliche Lieferfrist von 1-5 Werktagen angegeben.
Meine Frage stellt sich nun, ob bereits ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Bezahlt habe ich die Ware direkt nach der Bestellung über PayPal.
Der Händler schreibt zur Vertragsannahme folgendes in seine AGB:
Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können die Bestellung durch Versand einer Vertragsbestätigung per E-Mail innerhalb von vier Werktagen annehmen.
Die Einzige E-Mail, die ich erhalten habe, beinhaltet folgenden Satz:
Vielen Dank für Ihre Bestellung, die wir wie folgt entgegengenommen haben: <Produkte>...
Meine Frage wäre nun, ob es sich hierbei um eine Eingangsbestätigung meiner Willenserklärung handelt oder ob dies bereits eine Annahme darstellt. In der angegebenen Frist der AGB von vier Tagen habe ich keine weitere E-Mail mit "Eingangsbestätigung" oder ähnliches erhalten. Ist nun ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen? Gegen eine Vertragsannahme widersprochen hat der Händler in der angegebenen Frist auf jeden Fall nicht.
Mir wäre es wichtig, dass ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, da ich schon passende Reifen und RDK Sensoren zu den Felgen bestellt habe. Würde ich die Felgen nicht mehr erhalten, würde ich auf diesen Kosten sitzen bleiben. Ich würde daher gerne meinen Schaden geltend machen oder gleichwertigen Ersatz vom Händler fordern.
Vielen Dank an alle die sich mit dieser Frage beschäftigen!
An den Kundendienst habe ich mich bereits gewandt. Diese haben mir mitgeteilt, dass der Lieferant noch einmal zur Beschaffung der Ware beauftragt wurde. Wie lange das Dauert kann mir aber niemand sagen und ich möchte nicht bis wieder Winter ist auf meine neuen Felgen warten. In der E-Mail hat sich das auf jeden Fall so angehört, dass die Ware noch geliefert wird. (Damit müsste doch dann auch ein Kaufvertrag zustande gekommen sein)
Auf der anderen Seite müsste das ja heißen, das wenn ich die Felgen erhalten habe, kann ich mich ja darauf berufen, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, da der Händler sich selbst nur eine vier Tages Frist gesetzt hat, den Antrag anzunehmen.
Abgesehen von der gesetzlichen Widerrufsfrist könnte ich die Felgen dann kostenlos, wann ich will wieder zurück geben.
5 Antworten
Ohne Versandbestätigung ist noch kein Kauf zustande gekommen. Angebot in Onlineshops sind komplett unverbindlich. Dein Kaufwunsch ist Schritt 1 und die Annahme des Verkäufers ist Schritt 2. Dann ist der Vertrag zustande gekommen.
Da der Verkäufer eindeutig schreibt, erst mit einer Versandbestätigung ist der Kauf zustande gekommen, ist der Kauf eben noch nicht rechtsverbindlich.
Der Verkäufer muss deinem Kaufangebot nicht widersprechen.
Ruf doch einfach mal den Kundenservice an...
Meine Sichtweise ist anders als vom Rest.
Richtig ist der Blick in die AGB um zu sehen ab wann die andere Seite den Kaufantrag annimmt und es somit zu einem Kaufvertrag kommt. Die Angaben in den AGB beschreiben aber den spät möglichsten Zeitpunkt der Antragsannahme.
Es gibt allgemeingültige Antragsannahmen die, wenn sie eher eintreten, die AGB überschreiben. Das wären (von frühst möglich bis spät möglichst): Auftragsbestätigung (ist was anderes als die Bestellbestätigung), Geldannahme/Geldeinzug, Warenversand.
Noch früher geht auch, das wäre dann aber nur aus den AGB ersichtlich. Einmal hatte ich AGB gesehen bei denen schon die Bestellbestätigung die Annahme war.
Wenn das Geld über Paypal also schon abgezogen wurde, dann hast du einen Kaufvertrag.
Seh ich genau so!
Grundsätzlich stellt das Anbieten der Ware kein Angebot zum Vertragsschluss dar. Vielmehr handelt es sich um eine sog. invitatio ad offerendum. (Einladung zur Angebotsabgabe)
Das Angebot, gemäß § 145 BGB hast du durch die Bestellung abgegeben.
Die konkludente Annahme sehe ich in der Bereitstellung des „PayPal links“ und somit die Zahlungsaufforderung.
Die AGB Formulierung verstößt hier gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, da durch die, auch angenommene, Zahlung ja bereits eine der deiner Leistungspflichten aus § 433 Abs. 2 bewirkt wurde. Insbesondere wurde diese Zahlung aufgrund der Aufforderung via Paypal bewirkt.
ich würde den Händler eine 14-Tägige Frist setzten, sofern nicht schon geschehen, um in in Verzug zu setzen.
Sollte noch keine Vertragsannahme sein, sondern nur eine Eingangsbestätigung. Da gibt es irgend eine Vorschrift im Fernabsatzrecht oder EuRecht die das fordert.
Nein noch ist das kein fester Vertrag, wider ruf es und guck das du sie Offline bekommst
Aus den eingestellten Daten ist nicht zu entnehmen, dass es hier überhaupt zu einem Vertrag gekommen wäre bisher. Es mangelt an der übereinstimmenden Willenserklärung beider Parteien.