Kann der Händler meinen Kaufvertrag anfechten?
Guten Tag,
ich habe mir vorhin einen Laptop für einen Spottpreis gekauft (1,08€). Über Amazon pay abgewickelt und alles. Ich habe mir die AGB durchgelesen und da steht:
„Mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.“
Erst habe ich nur eine Bestellbestätigung bekommen. Ich dachte als nächstes kommt dann die Storno. Jedoch kam 1 Stunde später die Auftragsbestätigung.Der Händler hat also im Grunde genommen die Pflicht mir diesen Artikel zu dem preis zu liefern.
es gibt aber auch die Möglichkeit einer Anfechtung aufgrund eines Irrtums habe ich gelesen. Jedoch ist nicht von einem kommafehler auszugehen bei 1,08€. Als ich den Artikel bestell habe, war er danach im Shop als nicht lieferbar ausgeschrieben. Also könnte ich doch theoretisch darauf beharren, dass dieser Preis gerechtfertigt anzusehen ist, weil es ja anscheinend um einen Restposten handelt. Was denkt ihr? Wie sollte ich handeln wenn morgen eine Stornierung in meinem Postfach liegt?
5 Antworten
Das sind entweder Witzbolde oder Betrüger. Die klicken sich unter einem seriösen Händler ein und laden das Angebot hoch. Wenn dann die Rückversicherung von Amazon beim Händler erfolgt, meldet dieser zurück, dass das Angebot gar nicht erstellt wurde. Dann erfolgt die Negativ-Mitteilung. Wurdest Du möglicherweise aufgefordert, vor Abschluss des Kaufvertrages eine bestimmte Telefonnummer anzurufen oder eine Website anzuklicken?
Der seriöse Händler weiß gar nicht, dass sein Account ausgenutzt wird.
ist deren Onlineshop. Es gibt nur die zahlungsmöglichkeit über amazon
Richtig, und genau da ist die Reise zu Ende.
Damit meine ich, dass es amazon unter den anderen Zahlungsmethoden ebenso gibt. PayPal SofortÜberweisung etc. gibt es auf der seite ebenfalls. Andere Produkte haben auch die gleichen preise wie die Konkurrenz
Wo hast du den gekauft :D?
Wenn der Verkäufer den Vertrag wegen Irrtums anfechtet ist er von Anfang an nichtig, er ist dir dann aber zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet (der hier aber wohl nicht entstanden ist, außerdem rechnest du ja bereits damit dass er anfechten wird, was das wieder ausschließt). Es ist nicht davon auszugehen, dass der Verkäufer den Artikel bei Kenntnis der Sachlage für 1,08€ hätte verkaufen wollen.
Ein Schreibfehler ist schon möglich, meine spontane Idee:
1.080€
Um welches Laptop geht es denn zu zu welchem Preis wird der gewöhnlich gehandelt?
- Kann angefochten werden
- Sogar als offensichtlich, gegen Treu und Glauben
- Gibt ein Urteil über einen Fall mit einer Markise https://www.wbs-law.de/wettbewerbsrecht/e-commerce/offensichtlicher-preisfehler-in-online-shop-kein-anspruch-auf-lieferung-22362/
“...wenn der Preis eines fehlerhaften Angebotes erheblich niedriger ist als der vergleichbare Marktpreis. Besteht eine enorme Preisdifferenz, müsse einem Käufer klar sein, dass es sich um ein fehlerhaftes Angebot eines Händlers handelt. In solchen Fällen, in denen der Preisfehler offensichtlich ist, könne ein Käufer keinen Lieferanspruch durchsetzen. Die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche verstoße dann gegen Treu und Glauben und sei insgesamt rechtsmissbräuchlich.“
Also irgendwo verlangen die Richter schon dass Gier nicht komplett das Hirn zerfrisst.
Ist doch auch richtig so.
Umgekehrt hättest das gleiche Recht.
ist schon eine seriöser händler. Die bieten nur Amazon Pay auf ihrer seite an. Habe schon mehrmals dort bestellt. Ist halt ein preisfehler. Geht mir nur darum wie ich argumentieren soll