Kann der Händler meinen Kaufvertrag anfechten?

5 Antworten

Das sind entweder Witzbolde oder Betrüger. Die klicken sich unter einem seriösen Händler ein und laden das Angebot hoch. Wenn dann die Rückversicherung von Amazon beim Händler erfolgt, meldet dieser zurück, dass das Angebot gar nicht erstellt wurde. Dann erfolgt die Negativ-Mitteilung. Wurdest Du möglicherweise aufgefordert, vor Abschluss des Kaufvertrages eine bestimmte Telefonnummer anzurufen oder eine Website anzuklicken?

AdamAdm 
Fragesteller
 10.12.2019, 22:26

ist schon eine seriöser händler. Die bieten nur Amazon Pay auf ihrer seite an. Habe schon mehrmals dort bestellt. Ist halt ein preisfehler. Geht mir nur darum wie ich argumentieren soll

Dachtichsmir  10.12.2019, 22:28
@AdamAdm

Der seriöse Händler weiß gar nicht, dass sein Account ausgenutzt wird.

AdamAdm 
Fragesteller
 10.12.2019, 22:33
@Dachtichsmir

ist deren Onlineshop. Es gibt nur die zahlungsmöglichkeit über amazon

Dachtichsmir  10.12.2019, 22:48
@AdamAdm

Richtig, und genau da ist die Reise zu Ende.

AdamAdm 
Fragesteller
 11.12.2019, 00:23
@Dachtichsmir

Damit meine ich, dass es amazon unter den anderen Zahlungsmethoden ebenso gibt. PayPal SofortÜberweisung etc. gibt es auf der seite ebenfalls. Andere Produkte haben auch die gleichen preise wie die Konkurrenz

Wo hast du den gekauft :D?

Wenn der Verkäufer den Vertrag wegen Irrtums anfechtet ist er von Anfang an nichtig, er ist dir dann aber zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet (der hier aber wohl nicht entstanden ist, außerdem rechnest du ja bereits damit dass er anfechten wird, was das wieder ausschließt). Es ist nicht davon auszugehen, dass der Verkäufer den Artikel bei Kenntnis der Sachlage für 1,08€ hätte verkaufen wollen.

Ein Schreibfehler ist schon möglich, meine spontane Idee:

1.080€

Um welches Laptop geht es denn zu zu welchem Preis wird der gewöhnlich gehandelt?

“...wenn der Preis eines fehlerhaften Angebotes erheblich niedriger ist als der vergleichbare Marktpreis. Besteht eine enorme Preisdifferenz, müsse einem Käufer klar sein, dass es sich um ein fehlerhaftes Angebot eines Händlers handelt. In solchen Fällen, in denen der Preisfehler offensichtlich ist, könne ein Käufer keinen Lieferanspruch durchsetzen. Die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche verstoße dann gegen Treu und Glauben und sei insgesamt rechtsmissbräuchlich.“

Also irgendwo verlangen die Richter schon dass Gier nicht komplett das Hirn zerfrisst.

Ist doch auch richtig so.

Umgekehrt hättest das gleiche Recht.