Kaufvertrag so in Ordnung? Gibt es noch etwas zu beachten?
Huhu liebe leute.. ich habe hier einen Kaufvertrag aufgesetzt und frage mich, ob der so gültig ist.
Insbesondere der Abschnitt mit der Rückabwicklung bei "Falschen Angaben".
Hindergrund ist, dass wenn ich ein Gerät kaufe, welches keinen Kaufbeleg hat, einfach eine Absicherung haben möchte, dass es nicht gestohlen ist. Denn genau das ist mir schon einmal passiert. Mit anschließender Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Gerätes. Inkl. Helerei anzeige.. das würd ich mir in Zukunft gerne ersparen ^^ ..
Bin ich so abgesichert, wenn der Verkäufer mir ein gestohlendes Gerät verkauft? Und kann ich dann Mein Geld zurück verlangen? (Im Zweifel auch durch Anwalt/Gericht erzwungen)
Vielen dank an alle die sich auskennen und ihren Quak dazu geben :)
4 Antworten
Bin ich so abgesichert, wenn der Verkäufer mir ein gestohlendes Gerät verkauft? Und kann ich dann Mein Geld zurück verlangen? (Im Zweifel auch durch Anwalt/Gericht erzwungen)
Das kannst du auch so.
Ansonsten kann man so einen Vordruck natürlich verwenden, der wird die meisten aber eher abschrecken. Außerdem ist der Vertrag für die persönliche Übergabe der Kaufsache und Barzahlung ausgelegt. Bei einem Versand passt das nicht.
Ich meinte keine abschreckende Wirkung falls das Diebesgut sein sollte, sondern weil es immer ein ungutes Gefühl verursacht, wenn der Käufer einen Kaufvertragsvordruck stellt. Der könnte ja einseitig Regelungen nur zu seinen Gunsten enthalten. Das ist hier zwar nicht so, es wird sogar die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, was eher nachteilig für dich als Käufer ist, aber das muss der Verkäufer nicht zwingend wissen.
Ich verstehe was du meinst.
Ich möchte diesen Vertrag ja auch für eigene Verkäufe verwenden können :) Das ist nur Fair für beide bei einem Privatverkauf
Hey, wenn das Ding gestohlen wurde, dann kannst sowieso das Geld vom Verkäufer zurück verlangen, wenn du wegen Unmöglichkeit zurücktritts, bzw. Schadensersatz statt der Leistung forderst, da er dir kein Eigentum an der Sache verschaffen kann. Mithin ist die Klausel überflüssig. Das Problem besteht darin, dass du den den Kollege nicht mehr zu fassen bekommst. Den Kauf schriftlich festzuhalten ist nich dumm. Ich kann den Text nicht richtig sehen, da zu klein.
Dort steht:
Der Verkäufer versichert, dass das genannte Gerät bzw. der Artikel alleiniges Eigentum des Verkäufers, nicht als gestohlen gemeldet ist und frei von Rechten Dritter ist. Bei Falschen Angaben wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Sollte jedoch der Artikel von der Polizei beschlagnahmt werden, ist die Artikelrückgabe bei Rückabwicklung ausgeschlossen.
Der Verkäufer betont ausdrücklich, dass eine Sachmängelhaftung nach EU-Recht ausgeschlossen ist. Greift solange der Kaufsache keine zugesicherte Eigenschaft fehlt, wie beispielsweise die Funktionsfähigkeit, oder der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt, vgl. § 444 BGB.
Im Übrigen sagst du, dass Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen ist, außer dass wenn eine zugesichte Eigenschaft fehlt. Damit hast du den Ausschluss wieder fast ganz aufgehoben. Schreib einfach "unberührt des & 444 BGB".
Im übrigen ist das Kaufrecht deutsches Gesetzes Werk, das auf einer Eurichtlinie beruht. Aber gut, du bist ja kein Jurist.
Man kann den Vertrag nicht lesen leider. Der Teil zur Rückabwicklung klingt zumindest überflüssig.
Willst du den Vertrag nur als Käufer oder auch als Verkäufer verwenden?
Sowohl als auch
Dann musst du auf jeden Fall die Vorgaben des AGB-Rechts beachten wenn du zB die Gewährleistung ausschließen willst.
Wenn Du durchsucht wurdest, hast Du nicht kooperiert. Wird dem Dieb ein gewerbsmäßiger Diebstahl nachgewiesen, hat der andere Probleme, als Deine lächerliche Forderung (in diesem Falle lächerlich, für Dich natürlich sehr ärgerlich).
Neiin..
ganze story schnell erzählt: Bei Ebay Kleinanzeigen ein 1700€ Imac gekauft..
Zuhause angeschlossen.. ein Monat später klingelt es an der Tür und die blausilbernen kollegen wollten sich umschauen, ob sich das Gerät in meinem Besitz befindet. (Durchsuchungsbefehl)
Ich habs gebraucht gekauft - war ein geklautes Gerät. (Wusste ich zu dem Zeitpunkt natürlich nicht. Verkauft wurde in Originalverpackung) Also für mich die Helerei anzeige und Gerät weg. (Und damit natürlich auch die 1700€)
Meine Forderung bezieht sich darauf, NACH dem Kauf, mein Geld vom Verkäufer zurück fordern zu können, sollte sich nach dem Kauf herraussetellen, dass er mir ein Gestohlenes Gerät verkauft hat.
Genau, kannst du auch Problemlos ohne die Klausel machen.
Fast dieselbe Geschichte ist meiner Mum passiert, war aber nur eine GPS Maus. Ihre Whg wurde nicht durchsucht, da sie kooperiert hat.
Aus dem Netz:
Dem Käufer bleibt nichts anderes übrig, als den Kaufpreis vom Verkäufer zurück zu fordern. Der gekaufte Gegenstand ist im Rechtssinne mangelhaft, da der Verkäufer entgegen seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag dem Käufer kein Eigentum verschaffen kann. Der Verkäufer kann somit den Kaufvertrag nicht erfüllen. Neben der Tatsache, dass der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen muss, drohen ihm zudem noch strafrechtliche Konsequenzen und Nachfragen der Staatsanwaltschaft.
Unwirksamer Kaufvertrag = Erstattungspflicht. Ob mit dem Papier oder ohne.
Also, nicht ganz, aber du bekommst das Geld zurück auch ohne das im Vertrag. Das steht im Gesetz so drin.
Danke dir :)
Für Versand hab ich den auch nicht geschrieben.
Und ja, eine abschreckende Wirkung soll der haben. Denn wenn der "Verkäufer" hier sagt.. ähh .. neee... das unterschreib ich nicht ..
Weiß ich ja gleich was sache ist ^^ .. wer nicht bescheißt, braucht sich auch keine gedanken zu machen, weißt du wie ich meine?