Kaufvertrag TV zurücktreten?

4 Antworten

An den Hersteller könntest Du Dich wenden, wenn dieser eine Garantie gegeben hat und Du noch innerhalb der Frist bist. Ein Garantieversprechen deckt immer einen bestimmten Zeitraum ab.

Das Problem an der (gesetzlichen) Sachmängelhaftung ist, dass diese sich nur auf einen mangelfreien Zustand der Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bezieht. Eine spätere Verschlechterung ist davon grundsätzlich nicht abgedeckt.

Der Händler könnte ab 6 Monate nach Kauf auch verlangen, dass Du nachweist, dass der jetzige Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Ein solcher Beweis wäre nahezu aussichtslos zu führen.

Die Verkäufer sagen jetzt nur " sie bekommen die Summe x, weil sie das Gerät auch genutzt haben" das ist deutlich weniger als ich bezahlt habe. ️Es sind 500 Euro weniger ..

Wenn dir der Verkäufer nach knapp zwei Jahren dies noch anbietet schlag sofort zu.

Das ist sehr kulant von dem Händler, nach 6 Monaten bist Du in der Beweislast, dass der Mangel bereits bei Übernahme vorhanden war.

Aber die Gutschrift macht doch der Hersteller und nicht Händler

Der Hersteller hat mit der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) welche Du gegenüber dem Verkäufer hast nichts mit zu tun.

Der Hersteller gibt wahrscheinlich eine Gerätegarantie für eine bestimmte Zeit, dort gelten die Bedingungen welche der Hersteller festgelegt hat.

Die Rechtsprechung zur Nutzungsersatzpflicht (so das mir bekannte Fachwort) ist unterschiedlich. Das BGH hat hierzu verschiedene Urteile gefällt. Auch auf unteren "Rechtsebenen" variiert die Rechtsprechung je nach konkretem Fall.

Vielleicht mal zwei Links als erste Quellen:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/03/23/bgh-nutzungsersatz-ruecktritt-kaufvertrag/

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

Du könntest dich natürlich an einen Anwalt wenden (würde ich vermutlich nur bei einer entsprechenden Versicheung machen). Alternativ kannst du dich vielleicht auch an die Verbraucherzentrale wenden (?). Ich weiß nicht, ob die auch für so einen Fall zuständig sind.

Du kannst dir nach einmaligem Versuch der Nacherfüllung den vollen Betrag auszahlen lassen und das Gerät zurückgeben, sofern du beweisen kannst dass der Fernseher nicht durch deine unsachgemäße Handhabe kaputt ging. Den letzten Teil würde ich aber erstmal versuchen untern Tisch fallen zu lassen.

Und der Kaufvertrag ist erstmal nur ne Sache zwischen dir und dem Verkäufer, der Hersteller hat damit erstmal nichts zu tun.

RobertLiebling  07.07.2016, 20:29

Du kannst dir nach einmaligem Versuch der Nacherfüllung den vollen Betrag auszahlen lassen

Das sieht das Gesetz anders. In § 440 BGB heißt es "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen"

Wobei der zweite Mangel nach fast zwei Jahren aufgetreten ist. Die Beweislast dafür, dass dieser Mangel bereits beim Gefahrübergang vorhanden war, liegt grundsätzlich beim Kunden.

Almalexian  07.07.2016, 20:40
@RobertLiebling

Der erste Versuch war der August 2015, der zweite Mai 2016. Damit ist das Maß voll und er kann zurücktreten.

Die Beweislast habe ich angesprochen und eine dazu entsprechende Empfehlung herausgegeben.

uncutparadise  07.07.2016, 20:47

Nach einmalig ist nicht richtig. Wo soll das stehen ?

Almalexian  07.07.2016, 20:50
@uncutparadise

§440 BGB. Es geht dabei NICHT um den zweiten Versuch der Nacherfüllung sondern um den zweiten Versuch eine von Sach- und Rechtsmängeln befreite Ware zu übereignen. 

Jurasuppe  07.07.2016, 21:02

In der Halbzeit werde ich diesen Post kommentieren, da falsche Rechtsansichten in den Kommentaren kundgetan werden. Die erfolglos einmalige Nacherfüllung bzw. der fruchtlose Fristablauf reicht für den Rücktritt. Es ist nicht erforderlich dem Verkäufer zwei Versuche einzuräumen.

Viele Grüße, JS

Jurasuppe  07.07.2016, 22:01
@Jurasuppe

Also, um das schnell zu klären: Der Verkäufer hat das Recht zur zweiten Andienung. Das ergibt sich gewissermaßen aus der Abstufung der Gewährleistungsrechte. Zunächst muss eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden, ist diese fruchtlos verstrichen kann der Käufer die anderen in § 437 Nr. 2 und Nr. 3 aufgezählten Sekundärrechte geltend machen. Der Verkäufer hat in keinem Fall ein Recht zur "dritten" Andienung.

Ein solches ergibt sich insb. nicht aus § 440 S. 2 BGB wie häufig fälschlicherweise dargestellt wird. Das ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum, der neulich sogar die Reihen des ZDF erreicht hat (das ist wirklich arm), als dieses vor kurzem noch in einer WISO Sendung behauptet hätte, man müsse zwei Nacherfüllungsversuche einräumen. Das wurde nichtmal auf § 440 S. 2 BGB gestützt. Eine schwache Arbeit.

Warum kann sich aus § 440 S. 2 kein Recht ergeben zweimal nachzuerfüllen? Das liegt daran, dass das einfache Gewährleistungssystem so funktioniert, wie oben dargestellt. Vereinfacht:

1. § 437 Nr. 1: Nacherfüllung (keine Voraussetzungen in diesem Sinne)

2. § 437 Nr. 2: Fruchtloser Fristablauf (zur NE)

3. § 437 Nr. 3: Fruchtloser Fristablauf + Verschulden

Grundsätzlich muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur NE setzen, ist diese fruchtlos verstrichen, kann er etwa sein Rücktrittsrecht ausüben.

Was bedeutet dann § 440 S. 2? Dieser ist genauso wie die anderen in S. 1 genannten Normen seiner Rechtsnatur eine Entbehrlichkeitsklausel.

"Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. "

§ 440 S. 2 macht nichts weiter, als eine Fristsetzung entbehrlich, soweit (i.d.R.) bereits zwei Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind.

Das ergibt sich bereits aus recht einfacher Anwendung juristischer Methodenlehre. Den Zwecke und systematische Zusammenhang als Sondernorm im Kaufrecht habe ich eben dargestellt.

Wem das nicht reicht der möge auch Palandt-Weidenkaff § 440 Rn. 2 lesen, welcher ebenfalls unmissverständlich aussagt, dass durch § 440 dem Verkäufer kein Recht zur zweimaligen nachbesserung eingeräumt wird.

So das Spiel geht gleich weiter.

Viele Grüße, JS