Rechtslage Ebay: Verkäufer verweigert Verkauf der Ware. Hat 12x negativ. Mit Link
Hallo
Ich habe folgenden Artikel bei Ebay Schnäppchen gekauft
http://www.ebay.de/itm/131232690450
Der Verkäufer sendete mir umgehend nach Ende einen transaktionsabbruch ohne Angabe von gründen. Er verkaufte die Jeans schon mehrmals und brach Auktion immer wieder ab wie auch bei anderen Artikeln.
Er behauptet jetzt die Jeans sei durch Überschwemmung nicht mehr nutzbar. Ich hab Fotos angefordert , aber bin sicher dass es eh gelogen ist.
Bezahlt habe ich noch nicht. Transaktionsabbruch hab ich abgelehnt und um Fotos bis 28.07 gebeten da ich mir sonst einen Anwalt nehme.
Bin ich sicher im recht oder kann der Verkäufer zurück treten wenn angeblich die Ware nicht mehr nutzbar ist ?
10 Antworten
Die Sache ist natürlich rechtlich eindeutig: es wurde ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen - der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zu liefern - der Käufer ist verpflichtet den vereinbarten Preis zu zahlen! So weit die Theorie. Natürlich kann der Verkäufer noch vom Vertrag zurücktreten, falls die Lieferung der Ware z.B. aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich wird. Also konkret: wenn der ebay Verkäufer angibt, dass er die Ware nicht mehr liefern kann, weil diese aus irgend welchen Gründen beschädigt wurde oder abhanden gekommen ist, so hat er natürlich die Möglichkeit vom Verkauf zurückzutreten! Das scheint hier offenbar der Fall zu sein. Jedenfalls ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass er keine Ware hat, die er Dir liefern könnte!
Und wenn ich mir die Ware auf seine Kosten woanders beschaffe?
Ansonsten wäre ich ja bereit es zu vergessen wenn er mir Fotos schickt. Will nur n beweis aber ohne Beweis schätze ich dass ich Anspruch auf Lieferung neuer Ware habe.
Er bot mir schon an mir die kaputte zu schicken, ich solle aber vorher eine Einverständnis Erklärung unterschreiben dass die wäre dreckig ankommen wird. Denke Sie würde die Jeans dann selber dreckig machen
Ich warte mal auf Fotos , wenn keine kommen ist Anwalt glaub ich am besten
Was machst Du dann überhaupt so eine "Terz" wegen einer Jeans? Lass den Kerl links liegen und suche Dir was Neues. Selbst wenn Du im Recht bist, willst Du klagen? mit welcher Begründung auf persönlichen Verlust?
Ich glaube jetzt machst Du die Terz. Oder? Um eine Hose? Mein Gott.
es geht nicht um die Hose. Hättest du aufmerksam gelesen, wäre dir das aufgefallen. ;-) Nichts für ungut. Wir sollten hier mal die Schärfe rausnehmen. Habe keinen Bock auf Zanke.
Tipps wie deine kann man in die Tonne treten. Du lässt wohl alles mit dir machen. Außerdem war das nicht gefragt . Danke trotzdem
[DH]
Klar. wir hatten in letzter Zeit Starkregen und Überschwemmungen, aber bei dem Händler scheint es zu häufig Überschwemmungen zu geben.
Ihr habt einen gültigen Vertrag und der Händler muss liefern, kann aber zurücktreten, wenn es doch zu Überschwemmungen kam - muss es aber beweisen wie mit Fotos, die er offensichtlich nicht macht.
Klagen wegen der Summe ist Unsinn, aber Ebay solltest du informieren, der Händler ist mir unseriös.
Bei Summe 12,50 versteh ich aber die Jeans ist im Laden 100-130 Euro wert (sie ist neu mir Etikett)
Das würde ich in jedem Falle mal mit nem Anwalt besprechen. Inwieweit das ein Rechtsgeschäft war und wieweit man das anfechten kann, muss der Anwalt entscheiden.
Generell ist man natürlich zur Herausgabe der Ware verpflichtet, wenn du beispielsweise bei ebay ein rechtsgültiges Gebot abgegeben hast und den Zuschlag nach ebay erhältst.
Was nun aber bei ebay Schnäppchen im Kleingedruckten steht und ob dieses Portal juristisch gesehen ein Onlinestore ist, muss wie gesagt extra geprüft werden.
Offensichtlich ist ja hier noch keine Zahlung getätigt werden. Und selbst wenn, wegen 12,50€ einen Anwalt einzuschalten ist schlichtweg quatsch.
Wieso Quatsch?! Der FS will wissen was seine Möglichkeiten sind. Diese kann aber nur ein Anwalt beantworten. Mehr habe ich nicht gesagt.
Im Übrigen sind erste Beratungsgespräche kostenlos. Und wie ich bereits erwähnt habe: Jeder Bürger sollte sich über Rechte und Pflichten im Alltag im Klaren sein. Das Gegenteil ist oftmals der Fall.
Man selber kann nur lernen dabei!
Mal eben mit Anwalt besprechen kostet viel Geld . Daher hoffte ich hier auf hilfreiche antworten
eben nicht. jeder seriöse Anwalt hört sich erstmal das Grundproblem kostenlos an und entscheidet, ob sich eine genaue Prüfung lohnt.
Es geht hier nicht um 12,50, die Jeans ist neu mit Etikett und kostet im Laden 100-130 Euro
Dann hast du bessere Erfahrungen machen können als ich.
Du kannst Dir einen Anwalt nehmen und auf Erfüllung des gem. BGB geschlossenen Kaufvertrags klagen. Für die Kosten musst Du erst einmal in Vorlage treten. Das Ende bzw. der Erfolg einer solchen Klage steht in den Sternen. Eine nicht vollständige rechtliche Information für Käufer findest Du auf dieser Seite:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer.html
Allerdings hatte der Verkäufer bereits eine Menge roter / negativer Bewertungen, als Du am 13.07.2014 den Artikel gekauft hast. Mich hätten diese Bewertungen vom Bieten / Kauf abgehalten. In wie weit sich das bei einer Klage zu Deinen Ungunsten niederschlägt sei dahingestellt.
Deine persönliche Strafe an den Verkäufer hast Du bereits erteilt. Du hast den Transaktionsabbruch abgelehnt und der Verkäufer muss somit die Verkaufsprovision an ebay zahlen und erhält keine Gutschrift.
Danke für den guten Beitrag und deine mühe
Wer macht denn hier "Terz"?? Wenn dann doch eher du. Der Fragesteller kann hier sehr wohl solche Fragen stellen. Wozu ist dies hier ein Frage-und-Antwort-Forum??
Diese Frage ist grundsätzlich mal für jeden interessant, der im Internet einkauft. Leider wissen sehr sehr SEHR viele Leute nicht einmal um Ihre Rechte und Pflichten bei alltäglichen Einkäufen.
Das ist schade und bringt oft unnötig Ärger und Streß. Schließlich geht jeder quasi täglich Rechtsgeschäfte ein und sollte eigentlich wissen was er da tut.