Kaufvertrag mit 16?
Mir ist bewusst, dass ich mit unter 18 nicht uneingeschränkt geschäftsfähig bin. Was ist jedoch, wenn ich eine (schriftliche) Zustimmung der Erziehungsberechtigten habe? Kann ich den Kauf dann "legal durchführen"?
3 Antworten
Ja, das ist nach § 107 BGB so möglich. Besser ist es jedoch, wenn die Erziehungsberechtigten direkt dabei sind.
Wenn deine Eltern einverstanden sind, kannst du dir mit deinem Geld auch nen nagelneuen Porsche kaufen und der Kaufvertrag ist dann von Anfang an voll wirksam. Ob der Haendler das Schreiben aber akzeptiert oder dessen Echtheit anzweifelt und dir dann lieber nichts verkauft, ist wieder eine andere Frage.
Ja klar. Sicherheitshalber waere es aber gut, wenn auch die Zustimmung der Eltern dokumentiert wuerde.
der Erziehungsberechtigte sollte bei Kauf dabei sein
was glaubst was Jugendlichen so einfällt; so eine "Bescheinigung" kann man locker fälschen
Also darf mein Name auch in einem Kaufvertrag stehen?