Kaufabwicklung bei Preisfehler?

4 Antworten

Eine Bestellbestätigung ist keine Antragsannahme. Sie dient nur für dich als Übersicht. Außer es steht in deren AGB, dass eine Bestellbestätigung den Antrag annimmt.

IdR steht in den AGB wann ein Kaufvertrag zustande kommt, also zuerst da rein gucken.

Unabhängig davon, gibt es gesetzliche Vorgaben wann spätestens einer zustande kommt, wenn eines von den folgenden Dinge passiert:

  • das Geld wird angenommen/eingezogen
  • Auftragsbestätigung (ist was anderes als eine Bestellbestätigung)
  • Versandbestätigung/Warenerhalt

Ein Vertrag kann immer angefochten werden, aus unterschiedlichen Gründen. Ein Irrtum muss plausibel dargestellt werden. Auch gibt es Fälle bei denen ein Preisfehler so offensichtlich ist, dass der Vk nicht mal groß was beweisen muss. Gibt ein Urteil über eine Markise dahingehend.

Wenn er sich vertippt haben sollte, dann könnte er seine Willenserklärung wegen eines Erklärungsirrtums anfechten. Der Vertrag ist rückwirkend nichtig

meine Frage wäre kann der Händler jetzt dennoch vom Kaufvertrag wegen Irrtum zurücktreten...

Natürlich kann er das, schau Dir einfach mal den § 119 BGB an.

Abgesehen von der rechtlichen Frage.

Es soll Händler geben, die mit solchen (vorsätzliche) Fehlern ihre Ladenhüter weg bekommen.