Kaufvertrag Comic Sammlung?
Hi,
Hab als Hausaufgabe, in wirtschaft und Recht, folgende Aufgabe aufbekommen(siehe Bild, Aufgabe 3
).
Und wir sollen davon ausgehen, dass der Freund und du, beide 15 sind.
Meine Vermutung:
Da ich 15 bin und er 15 ist, brauchen wir beide jeweils die Einwilligung unserer Eltern, da wir beide beschränkt geschäftsfähig sind.
Wie sieht des jetzt aber aus, da die Comic Sammlung viel teurer ist?
Wenn die Eltern beider Kinder zustimmen ist doch dann einfach ein wirksamer Kaufvertrag entstanden.
lG
3 Antworten
Der Kaufvertrag ist bei Minderjährigen schwebend unwirksam.
20€ ist Taschengeld bei einem 15 jährigen (Taschengeldparagraph). Der Käufer braucht keine Einwilligung.
Beim Verkäufer können die Eltern dem Geschäft nachträglich widersprechen da der tatsächliche Wert viel höher ist und der Käufer somit benachteiligt wurde. Der Kaufvertrag ist dann unwirksam.
Grad § 110 BGB besagt das. https://www.juraforum.de/lexikon/taschengeldparagraph
Nein besagt er nicht, außerdem steht nirgendswo das er Taschengeld in dieser Höhe erhalten hat.
Hast du ihn auch gelesen? Offenbar nicht. Ebenso wenig wie den Artikel, den du verlinkt hast.
Es kommt also nicht darauf an, ob 20 Euro bei einem Minderjährigen Taschengeld ist (was auch immer das in concreto bedeuten soll), sondern ob er die Leistung mit Mitteln, die ihm von den Eltern zur freien Verfügung überlassen wurden, bewirkt hat. Hier hat er weder die Leistung bewirkt noch gibt es Anhaltspunkte, die auf das Vorhandensein solcher Mittel hindeuten.
Ja. Und davon geh ich aus.
Klar, und davon ging ich grad mal aus.
Wie sieht des jetzt aber aus, da die Comic Sammlung viel teurer ist?
Das zielt auf die Frage ab, ob ein wirtschaftlich vorteilhaftes Geschäft einen Vorteil im Sinne des § 107 BGB (der Einwilligung bedarf es dann nicht, wenn ein bestimmtes Geschäft lediglich rechtlich vorteilhaft ist) begründet. Das wird abgelehnt. Es kommt auf die rechtlichen Nachteile an, nicht auf einen etwaigen wirtschaftlichen Vorteil.
Durch einen Kaufvertrag wird die Pflicht zur Kaufpreiszahlung begründet, so dass dieser niemals lediglich rechtlich vorteilhaft ist.
Die Frage ist, ob du als Käufer eine Zustimmung benötigst. Den Verkäufer kannst du also komplett ausblenden.
Grundsätzlich brauchst du eine Zustimmung. Auf § 110 BGB muss man mangels Hinweise wohl nicht eingehen. Ich denke die wollen in der Lösung eher eine Verneinung des lediglich rechtlichen Vorteils hören, da es hierbei nicht auf eine wirtschaftliche Betrachtung ankommt. Ist ein Rechtsgeschäft lediglich rechtlich vorteilhaft, ist keine Zustimmung erforderlich.
Das steht aber nicht im § 110 BGB.