Erbe, Autoverkauf?

5 Antworten

Wert des Fahrzeuges ermittelen und nur dieser steht als Berechnungsgrundlage an und nicht ein sogenannter "Freundschaftspreis", der die anderen Kinder benachteiligt.

Erben ist oft ein großes Übel, dabei erkennt man den Charakter der Beteiligten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zunächst auf den Preis des Autos einigen. Von KfZ Verkauf ohne Vertrag wird eigentlich überall gewarnt. Mit etwas googeln, findet man vielleicht auch Argumente, warum ein Kaufvertrag sinnvoll ist.

Wenn die Überzeugungsarbeit nicht fruchtet: in Vertrauen üben und freundlich darauf hinweisen, dass A dann bitte wegen evtl auftretender Probleme mit dem Käufer auch die alleinige Verantwortung für eine Regulierung übernimmt.

Welchen Wert hat das Auto und um wieviel Einnahme könnte A die EG theoretisch maximal besch...en? Falls hier der Hintergrund liegt: es lohnt eher nicht hier ein Fass aufzumachen.

Auf den Preis wurde sich geeinigt, ist auch völlig ok. Alle vier sind damit einverstanden und wollen auch das das Auto zeitnah verkauft wird und freuen sich über den Verkauf. Allerdings nicht ohne Kaufvertrag,denn das ist ja eine Absicherung für alle Beteiligten. Kind A gibt aber alle Papiere heute schon raus, bekommt den Kaufpreis bar und Vertrag soll dann erst Ende der Woche unterschrieben werden. Käufer wollen das Auto morgen auf sich anmelden.

Was ist wenn Käufer den Vertrag dann doch nicht mehr unterzeichnen?

@zwerg44

das größte Problem ist wohl der nicht nachweisbare Ausschluss der Gewährleistung. Sofern er auch bereits das Auto mitnimmt: wenn er dann doch nicht ummeldet.

Wenn er „nur“ nicht unterschreibt: abwarten was geschieht. Gibt ja durchaus auch Geschäfte per Handschlag, die gut gehen..

Vielleicht könnte man im gegenseitigen Vertrauen die Quittung über den Erhalt des Kaufpreises erst mit der Unterzeichnung des Vertrages vereinbaren.

@kabbes69

Auto ist schon abgemeldet und kann erst mitgenommen werden wenn es neu angemeldet wurde,zwecks Nummernschild. Mir geht es nur darum was ist wenn Käufer dann sagt ich unterschreibe nichts mehr,Auto läuft ja schon auf meinen Namen. Muss ich dann das Auto raus geben?

Und was wäre wenn er das Auto bekommt,weil wir dazu verpflichtet sind, der Käufer fährt eine Delle rein und kommt dann und sagt es war ein schaden am Auto,er will sein geld zurück. Wie sieht das alles rechtlich aus?

Mit einem Kaufvertrag wäre man doch da mit allem abgesichert und hätte keine Probleme oder?

@zwerg44

Auto ist jetzt nicht so mein Gebiet:

Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend. Insofern mitgeben, musst du, Geld hast du ja bereits. Mit der Ummeldung ist das versicherungstechnische doch geregelt. Den äußeren Zustand des Autos könnte man ja noch durch Fotos dokumentieren.

Achso Geld sollte man auf der Bank einzahlen lassen. Personalien notieren.

Einfach mal vertrauen...denn wenn es jetzt schon hapert daran, wird es beim Haus erst richtig schwierig!

Es gibt einen guten Spruch, der sehr viel Wahrheit hat: "Sage nie, dass du eine Familie hast, wenn du noch kein Erbe geteilt hast."

Kind a hat keine Ahnung vom Leben. Es ist ausdrücklich davon abzuraten ohne schriftlichen Kaufvertrag ein Auto zu verkaufen.

Ein Auto ohne Kaufvertrag zu verkaufen ist schlechthin unmöglich.