Wie verhält es sich damit auf dem Flohmarkt, Problem?
Ich war am Wochenende auf einem Flohmarkt , dort hat ein Vater /Verkäufer seinen Sohn für 5 min allein gelassen da er sich scheinbar einen Kaffee holen wollte , in dieser Zeit hat der Sohn ganz stolz einen Laptop des Vaters an einen Flohmarktbesucher verkauft, für 10€ (dieser war deutlich mehr wert )
Der Vater kam zurück, bemerkte es und lief dem Käufer nach, der natürlich besonders schnell mit dem Laptop unterm Arm Richtung Parkplatz lief
Der Vater rief dem Mann nach, dieser antworte auf arabsich und tat so wie wenn er den Vater nicht versteht .. ich weiß leider nicht wie es ausging da ich nicht die ganze zeit gaffen wollte und die beiden sich ja auch von mir in richtung Parkplatz entfernten
Was könnte der Vater in diesem Fall tun ? Das Kind war ca 10jahre alt und somit nicht geschäftsfähig oder gelten auf dem Flohmarkt andere Regeln? Könnte der Vater den laptop zurück verlangen? Oder ggf. Die Polizei dazu holen da der Mann ja behauptete kein Deutsch zu sprechen und die beiden sich somit nicht verständigen konnten ?
Zeugen die den Kauf beobachtet haben gab es ja
3 Antworten
Auch auf dem Flohmarkt gelten die Regeln des BGB zur Geschäftsfähigkeit und zur Wirksamkeit von Verträgen. Daher war der Kaufvertrag mangels Zustimmung / Genehmigung des Vaters unwirksam.
Der Vater hatte damit zunächst zivilrechtlich einen Anspruch gegen den "Käufer" auf Herausgabe des Laptops. Grundsätzlich hält die Polizei sich aus zivilrechtlichen Angelegenheiten raus. In Ausnahmefällen kann die Polizei aber auch zivilrechtliche Angelegenheiten mitregeln (siehe z.B. § 1 Abs. 2 PolG NRW). Ein derartiger Fall dürfte hier vorgelegen haben. Sobald der "Käufer" ins Auto gestiegen wäre, wäre der Laptop wohl weg gewesen. Der Mann hätte daher bereits deshalb die Polizei verständigen können.
Darüber hinaus dürfte der Sachverhalt aber auch strafrechtlich relevant gewesen sein. In Betracht kommt jedenfalls ein (versuchter) Diebstahl bzw. ein (versuchter) Betrug.
Ein 19 jähriges Kind ist nicht geschäftsfähig, der Verkauf kann rückgängig gemacht werden.
Die Polizei darf eine Personenfeststellung des Käufers machen. Danach können zivilrechtliche Forderungen gestellt werden.
Zu überlegen wäre, ob der Käufer sich strafbar macht, wenn er wußte, dass er ein Geschäft nicht machen durfte.
Wenn du aus der 19 eine 10 machst, bin ich bei dir.
Mach ich, habe den Fehler noch nicht bemerkt.
Deutsche Gesetze gelten in ganz Deutschland, also auch auf dem Flohmarkt.
Also im Notfall auch mit polizeilicher Unterstützung falls er die Herausgabe verweigert ?