Wie verhält es sich damit auf dem Flohmarkt, Problem?

3 Antworten

Auch auf dem Flohmarkt gelten die Regeln des BGB zur Geschäftsfähigkeit und zur Wirksamkeit von Verträgen. Daher war der Kaufvertrag mangels Zustimmung / Genehmigung des Vaters unwirksam.

Der Vater hatte damit zunächst zivilrechtlich einen Anspruch gegen den "Käufer" auf Herausgabe des Laptops. Grundsätzlich hält die Polizei sich aus zivilrechtlichen Angelegenheiten raus. In Ausnahmefällen kann die Polizei aber auch zivilrechtliche Angelegenheiten mitregeln (siehe z.B. § 1 Abs. 2 PolG NRW). Ein derartiger Fall dürfte hier vorgelegen haben. Sobald der "Käufer" ins Auto gestiegen wäre, wäre der Laptop wohl weg gewesen. Der Mann hätte daher bereits deshalb die Polizei verständigen können.

Darüber hinaus dürfte der Sachverhalt aber auch strafrechtlich relevant gewesen sein. In Betracht kommt jedenfalls ein (versuchter) Diebstahl bzw. ein (versuchter) Betrug.

Ein 19 jähriges Kind ist nicht geschäftsfähig, der Verkauf kann rückgängig gemacht werden.

Also im Notfall auch mit polizeilicher Unterstützung falls er die Herausgabe verweigert ?

@Apfelblume21

Die Polizei darf eine Personenfeststellung des Käufers machen. Danach können zivilrechtliche Forderungen gestellt werden.

Zu überlegen wäre, ob der Käufer sich strafbar macht, wenn er wußte, dass er ein Geschäft nicht machen durfte.

Wenn du aus der 19 eine 10 machst, bin ich bei dir.

@Kuga50

Mach ich, habe den Fehler noch nicht bemerkt.

Deutsche Gesetze gelten in ganz Deutschland, also auch auf dem Flohmarkt.