Ist der Mofa-Kaufvertrag gültig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ein 16jähriger hat mir sein Mofa verkauft. [...] Eine schriftliche einwilligung seiner Eltern hat er nicht vorgelegt und seine Eltern waren beim Verkauf auch nicht anwesend.

Eine schriftliche Einwilligung ist nicht erforderlich; mündlich ist ausreichend. Ebenso müssen die Eltern nicht anwesend sein.

Liegt die Einwilligung vor, ist der Vertrag wirksam. Liegt sie nicht vor, ist der Vertrag schwebend unwirksam, bis die Genehmigung erteilt oder versagt wird. Wird sie erteilt, ist der Vertrag wirksam; wird sie versagt, ist er unwirksam.

kann ich ihn widerrufen und mein Geld zurückverlangen?

Wenn der Vertrag wirksam ist: Widerrufen kannst du erstmal gar nichts, ebenso kannst du nicht ohne weiteres dein Geld zurückverlangen. Hier hast du die Mängelgewährleistungsrechte, sofern diese nicht wirksam ausgeschlossen wurden. D.h. du hast erstmal einen Anspruch auf Nacherfüllung,

  • wenn das Mofa bei Übergabe schon defekt war und
  • wenn du nichts von dem Mangel wusstest

Wenn der Vertrag unwirksam ist, hast du einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Eine schriftliche Einwilligung ist nicht erforderlich; mündlich ist ausreichend. Ebenso müssen die Eltern nicht anwesend sein.

Wobei man noch prüfen müsste, wer der Eigentümer des Mofas ist, bzw. war.

@Unterfranke61

Hat aber keine Bedeutung für die Wirksamkeit des Kaufvertrages.

@AuroraAlpha

Um dies beurteilen zu können, benötigt man zumindest mal den Kaufvertrag und die weiteren Unterlagen. Und müsste auch das Alter der TO kennen.

@Unterfranke61

Was hat denn die Eigentümerstellung in Bezug auf die Kaufsache für ne Auswirkung auf die Wirksamkeit des Kaufvertrages?

@AuroraAlpha

Solch eine Frage von dir? Ich dachte du würdest dich auskennen.

Natürlich spielt das Alter der Kinder eine Rolle.

@Unterfranke61

Ich verstehe wirklich nicht, was du gerade meinst. Der Kaufvertrag wurde zwischen dem 16-Jährigen und dem FS geschlossen.

Natürlich spielt das Alter der Kinder eine Rolle.

Selbstverständlich. Das habe ich in meiner Antwort auch zur Genüge dargelegt. Mangels entgegenstehender Angaben gehe ich erstmal davon aus, dass der FS voll geschäftsfähig ist.

Das ist aber nicht der Punkt, den du bemängelt hast. Du schreibst, dass zu klären ist, wer Eigentümer des Mofas war. Für die Frage, ob der Kaufvertrag wirksam ist, ist vollkommen unerheblich, ob der Verkäufer Eigentümer war oder nicht.

@AuroraAlpha

Und der FS ist wie alt? Könnte doch auch erst 14 Jahre alt sein, oder nicht?

@Unterfranke61
Und der FS ist wie alt? Könnte doch auch erst 14 Jahre alt sein, oder nicht?

Sicherlich. Deswegen schreibe ich auch:

Mangels entgegenstehender Angaben gehe ich erstmal davon aus, dass der FS voll geschäftsfähig ist.

Sofern da keine weiteren Ausführungen vom FS zu kommen, gehe ich von der für ihn ungünstigsten Variante aus. Und die wäre der Fall, dass er voll geschäftsfähig ist. Diesbezüglich sind meine Ausführungen zur Wirksamkeit übrigens allgemein gehalten, dass sie auch gleichermaßen für die Geschäftsfähigkeit des FS gelten.

Und das ist immer noch nicht der Punkt, den du bemängelt hast. Du hast dich an der Eigentümer-Frage festgeklammert. Und die ist für die Wirksamkeit des Kaufvertrags schlicht und ergreifend vollkommen irrelevant.

Und wie alt bist du?

Außerdem was steht im Kaufvertrag bezüglich Schäden oder ob das Mofa funktionsfähig ist.

Und von wem wurde der Kaufvertrag unterschriebe`?

Ich bin schon etwas älter, bezüglich Schöden ist nichts vermerkt, nur "übliche Gebrauchsspuren". Der Kaufvertrag wurde von dem 16jährigen und von mir unterschrieben

@cornelia04

Wurde vermerkt, dass das Mofa funktionsfähig ist, bzw. hast du eine Probefahrt gemacht?

Was darf man unter üblichen Gebrauchsspuren verstehen?

@Unterfranke61

Dass das Mofa funktionsfähig ist wurde nicht vermerkt, eine Porbefahrt habe ich nicht gemacht, da der Tank leer war

@cornelia04

Dann hast du also in Kauf genommen, dass das Moped nicht funktionsfähig ist.

Kann man nur sagen, Pech gehabt.

Wenn seine Eltern einverstanden sind, dann kannst du nichts machen. Bist du denn nicht probegefahren?

Wurde das Mofa denn als funktionstüchtig verkauft?

Im Kaufvertrag ist nichts vermerkt, nur übliche Gebrauchsspuren