Kaufvertrag bei Ebay-Kleinanzeigen abgeschlossen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Alles sehr unüblich. Nicht auszuschließen, dass es hier um den Versuch geht dich abzuzocken! Die Masche ist bekannt und leider auch viel zu oft erfolgreich.

Wann und wie ein Kaufvertrag zustande kommt ist gesetzlich geregelt.

In deinem Fall ist zunächst von Bedeutung wie du dein Angebot formuliert hast.

Da eBay Kleinanzeigen ein Anzeigenportal ohne die Option "Auktionen" ist, gehe ich davon aus, dass du die Schuhe zum VB angeboten hast.

Voraussetzung für einen wirksamen Kaufvertrag ist eine gegenseitige Willenserklärung der Vertragspartner.

Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn Käufer und Verkäufer sagen: "Ja, ich will!"

Käufer: "Ja, ich will deine Schuhe für 335,- EUR kaufen"

Verkäufer: "Ja, ich will dir die Schuhe für 335,- EUR verkaufen"

Solange du dem Käufer keine Zusage gemacht hast, befindet sich der Deal auf Verhandlungsbasis. Die Abgabe eines Gebots durch den Käufer, stellt dessen Willenserklärung dar.

Die verpflichtet den Verkäufer jedoch nicht, das Gebot auch annehmen zu müssen.

Mehr als unwahrscheinlich halte ich auch die Behauptung, der Käufer habe erst durch die spätere Rechnungskopie festgestellt, dass ihm die Schuhe gar nicht passen.

Bei über 300,- EUR ist die Größe wohl das erste, was mich interessiert - oder?

Da sich die Käufer auf eBay Kleinanzeigen nicht um 300,- EUR - Schuhe prügeln, ist es schon komisch, dass gleich, nachdem sich der 1. Käufer Bedenkzeit erbeten hat, ein weiterer Interessent auf der Matte steht.

Meine Frage: Woher kannte Käufer 2 das Gebot von Käufer 1 ????

Der wird wohl kaum zufällig das 1. Gebot exakt um 15,- EUR überboten haben - oder?

Was nutzt es Käufer 1, wenn er sich mit einer falschen Größe abfindet, doch die Schuhe nicht passen?

Kannst du vielleicht mal den Link zum Angebot angeben.

Für mich passen da zu viele Dinge nicht zusammen.

TomGgen 
Fragesteller
 29.03.2018, 15:56

Hallo,

Danke für deinen ausführlichen Kommentar. Habe den Schuh letztendlich an den 2. Käufer verkauft.

Zu deiner Frage: Ich habe Käufer 2 über das Gebot von Käufer 1 informiert, worauf er mir 15€ mehr bot.

Sehr komisch das ganze, da ich aber mit Käufer 1. Telefoniert habe und er einen seriösen Eindruck machte, glaube ich jedoch nicht, dass er mich abzocken wollte, sondern sich lediglich in der Größe vertahen hatt. Da der Schuh sehr selten ist, hatt er vielleicht daran gedacht, sich mit Einlagen zu behelfen.

So oder so, have letzendlich keine Konflikte gehabt.

Danke für deine Hilfe.

heurekaforyou  29.03.2018, 18:29
@TomGgen

Danke für den Stern und Glückwunsch zu dem erfolgreichen Geschäft.

Im Normalfall lässt sich auch alles vernünftig regeln. Ärgerlich und nicht selten richtig teuer wird es auch erst, wenn du mit Abzockern zu tun hast, die alles andere wollen, nur kein "normales" Geschäft.

Insbesondere auf Portalen wie eBay Kleinanzeigen gehen die Verkäufer davon aus, selbst entscheiden zu können, wann, wo, wie und was sie wem verkaufen können. Das ist auch grundsätzlich richtig.

Private Anbieter wissen leider aus Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen, wann und wie ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande kommt.

Dieses Unwissen nutzen Abzocker gezielt gnadenlos aus.

Beispiel: Der Interessent meldet sich beim Verkäufer und fragt.

"Ist der Artikel noch zu haben? Kann ich den Artikel persönlich abholen"

Der Verkäufer: "Ja der Artikel ist noch zu haben".

In diesem Moment hat er die Sache verkauft, wenn es einen Kaufpreis gab.

Um sich nicht vertraglich festzulegen, solltest du bei eBay-Kleinanzeigen am Ende der Artikelbeschreibung immer noch den Zusatz:

"ANGEBOT FREIBLEIBEND" oder "ZWISCHENVERKAUF VORBEHALTEN"

schreiben.

Im Folgendem handelt es sich zwar um Auktionsabbrüche auf eBay, doch letztendlich haben auch die das Kaufrecht und die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag als Grundlage.

Solche Urteile sind es, die Abzocker auf "Dumme" Ideen bringen.

http://www.zeit.de/digital/internet/2015-09/ebay-auktion-abbruch-verkaeufer-schadenersatz

Tipp: Solltest du etwas per Überweisung verkaufen, ist es immer von Vorteil, mit dem Käufer ein begrenztes Vorkaufsrecht zu vereinbaren.

Wie lange eine Überweisung heute dauern darf ist gesetzlich reregelt. Max. 2 Banktage, bei Onlineüberweisungen sogar nur 1 Banktag.

Wenn du dem Käufer also eine Überweisung von 5-7 Tagen einräumst, ist das lange genug.

Gut zu wissen: Nur das ein Käufer nicht bezahlt bedeutet nicht, dass er keine Rechte mehr aus dem Vertrag geltend machen kann.

Und müsstest erst mahnen, dann wirksam vom Vertrag zurücktreten und kannst erst dann erneut verkaufen.

Du musst bis heute abend warten. So lautet eure Abmachung, die du nicht einseitig lösen kannst.

TomGgen 
Fragesteller
 25.03.2018, 13:46

Danke für die schnelle Antwort