Kaufvertrag : Keine technischen Mängel "bekannt"

7 Antworten

Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen. In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner versucht, die Haftung im Rahmen der freiwillig gegebenen Garantie auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich in der Regel jedoch nicht einlassen.

Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Interesierter  30.10.2014, 22:47

Hier wird nach einem Verkauf auf EBAY-Kleinanzeigen gefragt. Ich denke kaum, dass ein Händler auf dieser Plattform seine Ware vertreibt.

Vielmehr wird es sich um einen Privatverkauf handeln.

das heißt dass das fahrraf keine technischen probleme hat ( geht guuuuuuuuuuuuuuuuuuut) ;)))

Interesierter  30.10.2014, 22:46

Nein, das heisst es nicht. Es heisst nur, dass dem Verkäufer keine Mängel bekannt sind. Hier besteht ein kleiner aber feiner Unterschied.

dany15dany  30.10.2014, 23:17
@Interesierter

sorry, bin ja nur ein ausländer :))))))))

Natürlich geht das. Im Prinzip ist diese Aussage jedoch nichts wert. Mängel, die dem Verkäufer bekannt sind, müsste er dir eh angeben. Besser wäre der Satz: "Das Fahrrad ist frei von Sach- und Rechtsmängeln". Hier hättest du etwas mehr in der Hand.

Du musst bei der genannten Formulierung damit rechnen, dass Verschleisserscheinungen vorhanden sind und auch Mängel vorhanden sein könnten, die dem Verkäufer unbekannt sind.

Ich wäre bei dieser Äusserung schon vorsichtig.

Generell würde ich vom Kauf eines gebrauchten Fahrrades abraten, wenn du es nicht selbst besichtigen und probefahren kannst.

Verlink mal die Anzeige! Dann sage ich dir, was von dem Angebot zu halten ist, soweit ich es sehen kann. Der Intersierte hat aber schon recht: Niemals ein Gebrauchtes kaufen ohne es vorher Probe gefahren zu haben, bergauf, bergab (wegen der Bremsen) und alle Gänge durchschalten!

Kommt auf deiner Schrauberkünste sowie das Rad an. Bei einem hochwertigen Bike für leistungsorientierten Einsatz wäre ich eher vorsichtig, dass kann leicht teuer und / oder gefährlich werden, wenn es eine Citymühle für 30€ ist, naja, da kann man nix erwarten und auch nicht so viel falsch machen.

Zumindest schwere Mängel wie Rahmenbruch, Gabelbruch oder aber auch einen Platten schließt die Aussage mMn aber aus, denn sowas merkt man / sieht man direkt, praktisch gedacht (ob es irgendeinen Biegeparagraphen gibt, der aus schwarz weiß macht, weiß ich aber net).