Kaufvertrag nötig? (Fahrrad)

7 Antworten

Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben haftet auch ein privater Verkaeufer im Rahmen der gesetzlichen Gewaehrleistungspflicht 24 Monate fuer bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe vorhanden gewesene Sach- und Rechtsmaengel. Allerdings kann der private Verkaeufer die Gewaehrleistung wirksam ausschliessen. Ein gewerblicher Haendler kann dies gegenueber einem privaten Kaeufer hingegen nicht.

Der Gewaehrleistungsausschluss muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Allerdings muss der Verkaeufer im Bestreitensfall nachweisen, dass er die Gewaehrleistung wirklich wirksam ausgeschlossen hat. Dies duerfte bei einem muendlichen Gewaehrleistungsausschluss in aller Regel recht schwierig sein. Daher waere ein schriftlicher Kaufvertrag mit Gewaehrleistungsausschluss unbedingt zu empfehlen.

Der Gewaehrleistungsausschluss bezieht sich aber nicht auf arglistige verschwiegene Maengel (du weisst, dass das Ding kaputt ist, sagst es aber nicht). Ebenso hat das Ding die vom Verkaeufer zugesicherten Eigenschaften auch wirklich aufzuweisen. Erklaerst du dem Kaeufer also, der Rahmen sei "unzerstoerbar", dann muss er das auch sein. Geht er dann trotzden kaputt, hilft dir ein Gewaehrleistungsausschluss auch nicht weiter.

Allerdings duerfte es bei dem Begriff "unzerstoerbar" einen ziemlich weiten Auslegungsspielraum geben. Hier duerfte er wohl dahingehend auszulegen sein, dass es sich um einen besonders robusten Rahmen handelt, der auch extremen Belastungen gewachsen ist (also deutlich ueber "normale" Belastungen hinausgehenden). Einen wirklich "unzerstoerbaren" Fahrradrahmen kann es ja nicht geben. Irgendwie bekommt man schliesslich alles kaputt. Geht dann aber dieser als "unzerstoerbar" verkaufte Rahmen dennoch im "normalen" Alltagsbetrieb kaputt, hilft dir auch ein Gewaehrleistungsausschluss nicht weiter. Im Streitfall wird dann wohl ein Gericht darueber entscheiden muessen, wie weit die zugesicherte Eigenschaft "unzerstoerbar" geht und ob ein als "unzerstoerbar" verkaufter Rahmen den im jeweiligen Fall ausgesetzten Belastungen standhalten muss oder ob diese dann doch schon zu extrem waren.

Verzichte also besser auf Uebertreibungen bei der Zusicherung der Eigenschaften und mach nen schriftlichen Kaufvertrag mit Gewaehrleistungsausschluss.

Das wäre bereits ein Kaufvertrag (2 übereinstimmende Willenserklärungen). Allerdings kannst du den Rahmen setzen, wie der Vertrag festgehalten wird. Eine Schriftform ist also nciht vonnöten. Eine Gewährleistungspflicht besteht bei Privatverkäufen sowieso nicht. Demnach hast du nach der Übergabe des Fahrrades keinerlei Verpflichtungen mehr gegenüber dem Käufer. Wenn der Käufer auf Gewährleistung besteht, dann wird er sich halt ein Fahrrad woanders kaufen müssen. Damit du GANZ auf der sicheren Seite bist, kannst acuh ein Schriftstück erstellen, in dem steht, dass das Fahrrad gekauft wie gesehen wurde. So gibts dann wirklich keinen Spielraum mehr für Gewährleistungen.

da sowohl du als auch er Privatpersonen seid, besteht keine Pflicht der Schriftform. Der gute alte Handschlagsvertrag ist also ebenso gültig.

Danke für die antworten. Der kaufpreis ist 220€

Heißt das selbst wenn ich sage der Rahmen ist unzerstörbar und er macht ihn trozdem kaputt hab ich damit nichts zu tun ?

Das kommt auf den Kaufpreis an. Du kannst aber auch mündlich (mit Zeugen) erklären, dass du sämtliche Haftung ausschließt. Zudem geht ein Rahmen glaube ich auch nicht einfach kaputt, sondern da gehört dann schon einiges an Kraft zu und für Gewalteinwirkung haftest du sowieso nicht.