Kaufverpflichtung bei ebay kleinanzeigen? Ab wann?
Hallo,
ich wollte gerne mal fragen, ob mir jemand etwas rechtliches bzgl. der eventuellen Kaufverpflichtung bei ebay kleinanzeigen sagen kann? Ab wann besteht eine Kaufverpflichtung? Ich habe gegenüber einem Verkäufer deutlich geäußert, dass ich Interesse an einem Kauf habe und habe auch schon Vorschläge gemacht für Möglichkeiten der Bezahlung usw., woraufhin der Verkäufer für bestimmte Optionen zugestimmt hat. Außerdem habe ich die Seriennr. des Verkaufsgegenstands beim Hersteller überprüfen lassen, wofür ich beim Hersteller selber wenige Angaben zu meiner Person machen musste, damit das Produkt zugeordnet werden kann (sonst wird keine Auskunft erteilt). Ich würde den Kauf allerdings nun lieber bei einem zweiten Verkäufer abschließen, der mir wesentlich vertrauenswürdiger erscheint (ausführlichere Antworten, gutes Deutsch, viele Informationen, Telefonate,...). An Verkäufer 1 habe ich noch kein Geld abgetreten oder einen Artikel erhalten, lediglich das, was ich oben beschrieben habe. Bin ich nun verpflichtet, bei Verkäufer 1 zu kaufen oder gibt es rechtlich keine Probleme, wenn ich diesem nun absage? Evtl. weiß jemand mehr, ich würde mich freuen! Vielen Dank!
4 Antworten
Sobald sich Verkaüfer und Käufer über einen Preis einig sind und beide eigewilligt haben, dass der Kauf zusatande kommen soll, ist es Rechtskräftig. Allerdings gibt es bei Online Käufen immer ein 14-Tägiges Kauf-Wiederufsrecht.
Mit dem Preis, den ich zahlen müsste (bei Kauf) war/bin ich einverstanden und ich habe auch geäußert, dass ich definitiv Interesse an einem Kauf hätte, wenn von anderer Seite auch Interesse besteht (ziemlich genauer Wortlaut). Der Verkäufer hat mir jetzt vorgeschlagen, wie er gerne weiter verfahren würde. Ich habe darauf noch nicht geantwortet, bin damit aber nicht einverstanden, weil mir bei der ganzen Angelegenheit zu wenig Sicherheiten bestehen. Zu unsicher für mich. Wenn ich jetzt antworte, dass mir das doch zu unsicher scheint, dann äußere ich damit ja, dass ich mit den Bedingungen nicht einverstanden bin und bin nicht zum Kauf verpflichtet, oder? Denn damit sage ich dann ja auch, dass der Kauf nicht zustande kommen soll... Kann mir der Verkäufer denn sagen, dass ich aber kaufen muss, weil ich gesagt habe, dass ich an einem Kauf interessiert bin? Es geht übrigens um ebay KLEINANZEIGEN, nicht um ebay. Vielen Dank erstmal für die Antworten!
Ja, aber mir geht es ja darum: Da ich ja die Umstände/angebotenen Sicherheiten/Versand/Bezahlung/... nicht akzeptiere, ist ja noch gar keine Kaufeinigung zustande gekommen, oder sehe ich das falsch? Dazu muss man sich doch erstmal in allen Punkten wirklich einig werden, oder nicht?
Was hast du denn genau im ganzen Mailverkehr geschrieben?
Naja, das, was ich in meinem "Eingangspost" beschrieben habe: Kaufinteresse besteht bei demunddem Preis, Bezahlart, Versandart,... waren/sind noch nicht geklärt und ich fühle mich mit den Vorschlägen und dem ganzen Mailverkehr einfach nicht wohl. Kommt ein Kaufvertrag nicht erst zustande, wenn Geld und Ware überreicht werden?
Nun, ein Kaufvertrag kommt schon wesentlich früher zu Stande: nämlich dann, wenn der Interessent sagt, "Ich kaufe/nehme es zu diesem Preis" und der VK dies annimmt.
Du hast aber ja nur "Kaufinteresse" geschrieben - sehe ich als unverbindliches Angebot und vor allem muss man sich ja auch bei den anderen Dingen einig werden.^^
Heißt es doch bei Kleinanzeigen grundsätzlich: Kauf und Verkauf nur gegen Barzahlung bei Abholung
Bedenke: du überweist einem dir völlig Unbekannten Geld - und ob im Paket, wenn denn eins kommt, auch die Ware ist oder nur Sauerkraut & Co., weiß auch niemand außer dem VK.^^
Hat der schon deine Adresse? Und um welche Ware gehts?^^
Ja, ich habe geäußert, dass ich an einem Kauf interessiert WÄRE und den Artikel zu diesemundjenem Preis kaufen WÜRDE. Ich habe bisher Vorschläge gemacht, wie man einen eventuellen Kauf abschließen KÖNNTE, aber mir ist das alles irgendwie zu unsicher, zu unseriös. Der Kerl hat meine Adresse noch nicht, eben weil mir das ganze eigentlich zu unsicher scheint. Aber der Verkäufer geht davon aus, dass ich den Artikel in jedem Fall kaufe, glaube ich. Aber mir ist es eben zu heikel. Ich denke mal, dass bei Kleinanzeigen ja auch andere Rechte gelten als auf anderen Plattformen wie ebay o.ä.! Der Verkäufer hat bisher nur meinen vollständigen Namen und eine Handynr. Es geht um ein Handy. Und ein paar Hundert Euro mit so vielen Unsicherheiten ist mir einfach zu unsicher. Ist natürlich für den Verkäufer jetzt blöd (Betrüger oder nicht), aber ich beanspruche dann doch lieber das lokale Angebot... Kann er mir was?
bisher habt ihr nur verhandelt, seid euch aber anscheinend nicht handelseinig, damit ist der kauf gescheitert.
dein schriftverkehr, so er so stattgefunden hat, ist kein kaufen gewesen...
bei ebay ohnehin nicht
Nee noch nicht...
Aber nicht bei Privatverkäufern!