Kauf von Privat strafbar?
Hallo. Ist es strafbar von jemandem privat was zu kaufen wenn derjenige sagt, dass er beruflich mit Hardware zu tun hat und dort günstig am Sachen kommt und sie dann teurer verkauft ohne das als Gewerbe anzumelden? Macht man sich dann nicht strafbar wie bei Sachen die geklaut sind? Also. Man unterstützt ihn ja direkt bei Steuerhinterziehung oder?
3 Antworten
Wenn es sich nicht um Diebesware handelt, an der du keinen Eigentum erwerben kannst, kann dir wurscht sein, ob er das an der Steuer vorbei verkauft. Verpflichtet bist du zu nichts, und strafbar machst du dich auch nicht. Schließlich kannst du ja nicht wissen, was das für ein Schlingel ist, gelle?
Ist höchstens verwerflich, strafbar ist es für den Käufer nicht.
Da bin ich mir nicht ganz so sicher
Beweis mir mal, dass ich definitiv davon wusste. Der Beweis ist nicht führbar.
Es gibt sicherlich einen chatverlauf
Wollt grad sagen, wenn der Verkäufer auf Nachfrage zugibt, dass er günstiger einkauft und dann als privat Person teurer weiterverkauft, ist halt die Frage inwieweit man sich mit strafbar macht. Von der Logik her ja, jedoch hab ich keinen Gesetzes Text dazu gefunden.
Wenn das ganze ohne Umsatzsteuer verkauft wird, obwohl man weiß, dass welche fällig wäre, dann ist das Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe dazu.
Zunächst ist zu prüfen, ob es sich bei der Haupttat tatsächlich um eine Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 AO handelt oder lediglich nur um eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO, zu der die Beihilfe mangels tatbestandlich notwendiger vorsätzlicher Haupttat nicht möglich ist.
Ja hab grad Beihilfe Paragraphen genau angeschaut. Frage mich jetzt ob das schon als wissen von einer Straftat zählt wenn er sagt er kauft über alte Hardware aus seinem job und verkauft die dann etwas teurer weiter. Er hat nicht gesagt, ob er nebenher als Kleinunternehmer oder ähnliches gemeldet ist. Die Frage ist, inwiefern hier schon "Wissen von einer Straftat" vorliegt. Ich bin mir ja nicht sicher ob er Steuern abführt oder nicht. Aber die Vermutung liegt halt nahe, dass er es nicht macht. Sonst würde sich das fuhr ihn vermutlich nicht lohnen bei dem ganzen Aufwand mit den Behörden.
"weiß, dass welche fällig wäre" impliziert hier, dass sowohl obj. wie subj. Tatbestand erfüllt sind
Tja, da sind wir im interessanten Bereich der Abgrenzung zwischen dolus eventualis (bedingter Vorsatz) und bewusster Fahrlässigkeit. Für Beihilfe ist erforderlich, dass der Beihelfer dolus eventualis bzgl. Haupttat und der eigenen Beihilfehandlung hat.
Dachte ich mir auch schon irgendwie so. Hab ihm nicht mehr geantwortet. Besser ist das.
Wer gibt dir denn dann die Garantie, dass das keine Hehlerware ist?
Ja niemand, aber das hast du nie bei Kleinanzeigen.
Er weiß es doch aber...