Kauf von Privat strafbar?

3 Antworten

Wenn es sich nicht um Diebesware handelt, an der du keinen Eigentum erwerben kannst, kann dir wurscht sein, ob er das an der Steuer vorbei verkauft. Verpflichtet bist du zu nichts, und strafbar machst du dich auch nicht. Schließlich kannst du ja nicht wissen, was das für ein Schlingel ist, gelle?

Break1  15.09.2020, 12:04

Er weiß es doch aber...

wiki01  15.09.2020, 12:06
@Break1

Ist höchstens verwerflich, strafbar ist es für den Käufer nicht.

Break1  15.09.2020, 12:07
@wiki01

Da bin ich mir nicht ganz so sicher

wiki01  15.09.2020, 12:12
@Break1

Beweis mir mal, dass ich definitiv davon wusste. Der Beweis ist nicht führbar.

Break1  15.09.2020, 12:13
@wiki01

Es gibt sicherlich einen chatverlauf

Alexm22333 
Fragesteller
 15.09.2020, 12:07

Wollt grad sagen, wenn der Verkäufer auf Nachfrage zugibt, dass er günstiger einkauft und dann als privat Person teurer weiterverkauft, ist halt die Frage inwieweit man sich mit strafbar macht. Von der Logik her ja, jedoch hab ich keinen Gesetzes Text dazu gefunden.

Wenn das ganze ohne Umsatzsteuer verkauft wird, obwohl man weiß, dass welche fällig wäre, dann ist das Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe dazu.

wiki01  15.09.2020, 12:11

Zunächst ist zu prüfen, ob es sich bei der Haupttat tatsächlich um eine Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 AO handelt oder lediglich nur um eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO, zu der die Beihilfe mangels tatbestandlich notwendiger vorsätzlicher Haupttat nicht möglich ist.

Alexm22333 
Fragesteller
 15.09.2020, 12:16
@wiki01

Ja hab grad Beihilfe Paragraphen genau angeschaut. Frage mich jetzt ob das schon als wissen von einer Straftat zählt wenn er sagt er kauft über alte Hardware aus seinem job und verkauft die dann etwas teurer weiter. Er hat nicht gesagt, ob er nebenher als Kleinunternehmer oder ähnliches gemeldet ist. Die Frage ist, inwiefern hier schon "Wissen von einer Straftat" vorliegt. Ich bin mir ja nicht sicher ob er Steuern abführt oder nicht. Aber die Vermutung liegt halt nahe, dass er es nicht macht. Sonst würde sich das fuhr ihn vermutlich nicht lohnen bei dem ganzen Aufwand mit den Behörden.

Himawari84  15.09.2020, 12:17
@wiki01

"weiß, dass welche fällig wäre" impliziert hier, dass sowohl obj. wie subj. Tatbestand erfüllt sind

Himawari84  15.09.2020, 12:21
@Alexm22333

Tja, da sind wir im interessanten Bereich der Abgrenzung zwischen dolus eventualis (bedingter Vorsatz) und bewusster Fahrlässigkeit. Für Beihilfe ist erforderlich, dass der Beihelfer dolus eventualis bzgl. Haupttat und der eigenen Beihilfehandlung hat.

Alexm22333 
Fragesteller
 15.09.2020, 12:22
@Himawari84

Dachte ich mir auch schon irgendwie so. Hab ihm nicht mehr geantwortet. Besser ist das.

Wer gibt dir denn dann die Garantie, dass das keine Hehlerware ist?

Alexm22333 
Fragesteller
 15.09.2020, 12:03

Ja niemand, aber das hast du nie bei Kleinanzeigen.