Kauf einer gebrauchten Vignette strafbar?

6 Antworten

Finde ich eigentlich unfair, wenn eine Vignette nur 6 Monate benutzt wurde, für 1 Jahr bezahlt, müßte es möglich sein, sie weiter zu verkaufen. Wenn das Kfz-Kennzeichen drauf stehen würde, wäre es schwierig, aber ich denke, es müßten Mittel geben, sie von der Scheibe zu bekommen. Ich hatte den gleichen Gedanken schon mal bei Parkscheinen aus den Automaten. Man zahlt für 30 Minuten, fährt nach z.B. 10 Minuten ab, und parkt dann woanders. Ungerecht, daß man dann wieder für 30 Minuten neu zahlen soll, obwohl man da vielleicht nur 2 Minuten steht. Aber ich denke, das ist bewußt gemacht, um immer noch mehr zu kassieren.

"Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann die Vignette nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden, d.h. das Ablösen und Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit."

Quelle: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/informationen/00421/01659/index.html?lang=de

Wenn man es sieht wird es teuer. Also aufpassen. Früher hat man vor dem aufkleben Margerine drunter gemacht und sie dann in anderen Fahrzeugen weiterverwendet. Das haben die dann irgendwann auch geblickt und machen von Zeit zu Zeit Stichproben, ob sie leicht zu entfernen sind. Mit etwas Geschick und einer Rasierklinge bekommt man sie gut ab. Geschulte Grenzeraugen sehen das aber.

Diese Vignetten lassen sich nicht schadlos entfernen. Indem Du versuchst, sie zu entfernen, zerstörst Du sie auch.

Technisch ist das schon möglich, wenn man weiß, wie es geht. (Das ändert aber nichts an der Rechtslage.)

Für den Kauf wirst du nicht bestraft - aber dafür das du sie verwenden wolltest.

CHF 40 ist - im Vergleich zu den übrigen Kosten vom Urlaub - nicht wirklich viel. Einfach die Vignette neu kaufen und gut.