Kann Vermieter Hund verbieten wenn schon Katzen erlaubt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Haustiere machen nur mal mehr oder weniger Kratzer, Schmutz, Urin, Gerüche und Geräusche, vor ein paar Tagen hier in GF, in meiner neuen Whg. stinkt es ach Katzen, was kann ich machen neue Teppichböden, Mietminderung, biete dem VM eine diesbezügliche Kaution an, dann würden die VM sicher größzügiger bei Haustieren sein.

ergänzend habe ich noch das gefunden: Ausz. Handelsblatt. Über eine Tierhaltung müsse im Einzelfall durch umfassende Interessenabwägung entschieden werden. Dazu gehören nicht nur die Interessen der Mietvertragsparteien sondern auch der anderen Hausbewohner und der Nachbarn. Die Unwirksamkeit einer generellen Klausel führe also nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann.

Grundsätzlich durfte die Haltung von Haustieren noch nie untersagt werden.

Nach dem neuen Urteil (kein Gesetzt) dürfen nun Vermieter auch die Haltung von Hunden und Katzen nicht mehr generell und grundlos untersagen.

Im Klartext bei entsprechender Begründung kann Euch der VM die Hundehaltung untersagen.

Ich denke er kann das nicht. Es kommt immer auf die Belastung der Mietbewohner an.

Es gibt kein neues Gesetz...

anitari  26.05.2013, 08:45
@kassawubu

Und steht das Gesetz?

MosqitoKiller  26.05.2013, 08:46
@kassawubu

Das ist ein Urteil, kein Gesetz, steht auch da für jeden, der lesen kann...

Urteil -> nur für den beurteilten Einzelfall gültig...

Gesetz -> allgemeingültig...

kassawubu  26.05.2013, 09:00
@MosqitoKiller

Auszug handelsblatt: Vermieter dürfen nicht generell die Haltung von Hunden in Mietwohnungen verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil (Az.: VIII ZR 168/12).

Ich weiss auch, dass ein Urteil noch kein Gesetz ist. Der Fragesteller will wissen, ob man das verbieten kann. Der BGH sagt nicht generell. ich würde das BGH-Urteil dahingehend interpretieren, dass das Halten von Haustieren im Mietvertrag nicht generell ausgeschlossen werden darf. Es kommt immer auf die Nachbarn an. Fühlen die sich belästigt, muss der Hund weg. Das ist natürlich eine rein subjektive Ansichtssache. Ich würde gegen den Willen des Vermieters kein Haustier halten. Da gibts nur Streit. Beim ersten Beller und bei der ersten Verunreinigung stehen die Nachbarn auf der Matte.

MosqitoKiller  26.05.2013, 09:03
@kassawubu

Und die Antwort ist: Es gibt kein neues Gesetz, und ein Urteil ist immer nur auf den jeweiligen Einzelfall anwendbar, da es in Deutschland kein Präzedenzfälle gibt...

Es gilt letztlich also das, was für jeden verantwortungsvollen Tierbesitzer schon immer galt: Vermieter fragen, er entscheidet, gegen den Willen des Vermieters schafft man sich NIEMALS ein Tier an...