Kater tot gefahren.. Sachbeschädigung?

7 Antworten

Eine Katze (Kater) wird in der Tat zunächst einmal als Sache gesehen. Von daher kann hier durchaus eine Sachbeschädigung in Frage kommen.

Allerdings ist ein Kater auch wiederum ein lebendes Tier. Frage ist also, ob der Unfall für die Nachbarin vermeidbar gewesen wäre. Wenn der Kater aus der Situation heraus mit hoher Geschwindigkeit auf die Straße gelaufen ist, muss die Nachbarin nicht zwangsläufig für den Unfall (allein) verantwortlich sein.

Wenn du die Aufsichtspflicht über den Kater nicht vernachlässigt hast, dann kannst du deine Nachbarin anzeigen. Ja, es wäre Sachbeschädigung, da ein Tier im Sinne des Gesetzes eine Sache ist. Ich weiß nicht, wie der Wert einer Katze ermittelt wird, aber möglicherweise würdest du sogar Schadenersatz bekommen.

Ich frage mich, ob man aus jeder Situation Geld schlagen muß? Deine Nachbarin hat die Katze sicherlich nicht vorsätzlich überfahren. Vielleicht ist sie ihr direkt vor den Wagen gelaufen. Um die Katze tut es dir nicht leid, solange die Entschädigung stimmt, oder? Eine gute Nachbarschaft ist dir offensichtlich auch gleichgültig, oder?

Nein. Es ist dein Kater und er gehört nicht auf die Straße. Sei froh das es am Auto keinen Schaden gab, für den wärst du nämlich verantwortlich.

Wenn sie den Kater schuldhaft überfahren hat, dann steht dir als Eigentümer Schadensersatz zu.

An die Kfz.-Haftpflicht der Nachbarin wenden.

Wie hoch war denn der Zeitwert des Katers?

Übrigens: Tut mir sehr leid für den Verlust.

Wie hoch war denn der Zeitwert des Katers?

Verringert sich der Wert mit zunehmendem Alter oder was soll man bei einer Katze unter dem "Zeitwert" verstehen??

@Mignon4

Ja, der Wert verringert sich mit zunehmendem Alter und ist im Wesentlichem von der Rasse des Tiers abhängig.

D.h., für einen zwölfjährigen, einäugigen Hauskater mitteleuropäische Mischung gibt es... gar nichts.

dass bei tieren wirklich noch von SACHbeschädigung gesprochen wird, stimmt mich so traurig.