kann man einen toten anzeigen --> siehe details?

6 Antworten

Nein, bei einer Straf oder Ordnungswidrigkeitenanzeige geht es ohnehin nur sekundär um zivilrechtliche Ansprüche. Eine Anzeige gegen einen Toten würde die Polizei wohl nicht annehmen, kommt bei einem Verfahren heraus dass der Täter verstorben ist, so wird im Gerichtsverfahren gemäß § 206a StPO eingestellt. Man könnte darüber nachdenken ob eine gerichtliche Tatfeststellung sinnvoll wäre, es gibt sie aber im deutschen Recht jedenfalls nicht. Ermittlungen machen aber natürlich Sinn wenn es noch lebende Täter oder Anstifter geben könnte - es wird dann zunächst weiter gegen unbekannt ermittelt. Gelingt es es jemanden zu ermitteln wird ggf. Anklage erhoben, ansonsten wird der Vorgang eben eingestellt.

Nein, so weit ich weiss, ist dies nicht möglich, da eine verstorbene Person nicht parteifähig ist. (siehe Paragraph 50 Abs. 1 ZPO)

Eine Klage die sich gegen den Verstorbenen richtet, richtet sich ausserdem nicht gegen seine Erben.

Gegen einen Toten wird nicht mehr ermittelt.

Wenn du deinen Anspruch beweisen kannst, haben deine Erben den Anspruch eventuell geerbt

Nein, Tote können nicht bestraft werden. (Das wäre ja auch absurd.)

Wenn dir ein Toter zu Lebzeiten Schaden zugefügt hat, musst du dich an dessen Erben wenden. Die sind die Nachfolger, auch im rechtlichen Sinne.