Kassiererin Rechte/verweigern Kunde zu bedienen?

2 Antworten

Grundsätzlich herrscht in Deutschland kein Kotraktionszwang. Das bedeutet, das du bzw. der frei eintscheiden kann mit wem er einen (Kauf-)Vertrag schließen möchte oder eben nicht.

Da du jedoch nur Angestellte bist, stellt sich hier jedoch die Frage inwiefern das auch im Interesse deines Arbeitgebers ist und wie dieser dir Befugnisse diesbezüglich einräumt. Vereinfacht ausgedrückt, du darfst genau das, was dein Arbeitgeber bzw. dein Vorgesetzter dir erlaubt. Denn letztentlich ist der Marktleiter der Verantwortliche für deinen Markt und es fällt eher in seinen Befugnisbereich solche Entscheidungen zu fällen.

Warum hast du ihn denn überhaupt gebeten seinen Rucksack am Eingang stehen zu lassen??? Mal abgesehen davon, dass es dafür keinen nachvollziehbaren Grund gibt, bewegst du dich dabei auf sehr dünnem Eis, wenn dies keine Regelung ist, die für JEDEN anderen Kunden mit einer Tasche gleichermaßen zutrifft. Und wer passt dann überhaupt drauf auf? Du? Da würde ich mich auch nicht drauf verlassen wollen. Von daher ist es auch vollkommen nachvollziehbar, dass der Kunde aufgebracht war. Das berechtigt ihn zwar noch lange nicht dich anzuschreinen oder zu beleidigen, aber wie würdest du dich denn selbst fühlen wenn man dich irgendwo willkürlich benachteiligen würde?

Das mußt Du vorher mit Deinem Marktleiter klären, da Du als Angestellte - auch bei triftigem Grund - nicht das Recht hast, die Kunden auszusuchen.

Anders sieht es nur aus, wenn es akut zu neuen Problemen käme, dann kannst Du ih an eine andere Kasse verweisen