Kassiererin mit Vorstrafe?

4 Antworten

Das Urteil ist in zwei Wochen rechtskräftig.

Das heißt im Klartext, HEUTE ist sie nicht vorbestraft.

Schnell ausfüllen und abschicken.

Ja natürlich muss sie es angeben und das Führungszeugnis abgeben. Wenn die Lüge auffliegt, ist sie ihren Job sofort los.

Hier ist wohl der genaue Wortlaut entscheiden. Sowohl der des Urteils, als auch der im Fragebogen.

Im Zweifel sollte sie es aber besser angeben und wenn die Möglichkeit besteht, mit einer Vertrauensperson des Unternehmens persönlich sprechen. Je nach Alter vielleicht in Begleitung der Eltern.