Kassenbuch, neues Jahr voN vorne?

4 Antworten

Hallo,

selbstverständlich muss das Kassenbuch weitergeführt werden - denn die Summe, die am Ende des Jahres dort verbucht ist - löst sich ja nicht "in Luft auf" - sondern ist für das Finanzamt weiterhin relevant.

Der Kassenbestand wird übernommen. Das gilt übrigens für alle Bilanzposten.

01.01.15 kassenbestand  1344,12€ anfang

Das kassenbuch wird weitergeführt .... es muss allerdings der Abschluss deutlich zu erkennen sein .. Summe des Kassenabschluss = Anfangsbestand im neuen Jahr ...