Karneval ...Urheberrecht

3 Antworten

also ich denke schon, daß es Probleme mit dem Urheberrecht geben könnte. Allerdings ist es ja so: wo kein Kläger, da kein Richter.

Also wenn es jetzt nicht gerade so was wie Köln, Mainz oder Düsseldorf ist, dann guckt bestimmt kaum von außerhalb auf den Umzug. Also wie sollte jemand von Walt Disney auf den Wagen aufmerksam werden? Und selbst wenn, dann denke ich, daß nix passieren wird, da es ja nur ne einmalige Sache ist.

Vor ein paar Jahren hab ich mal einen Umzug gesehen, da haben ein paar Leute Lightning McQueen aus dem Film "Cars" aus Pappmaché nachgebaut, da gab es auch keine Probleme.

Wenn du ein fremdes Werke (hier "4. Werke der bildenden Künste" laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 2 Geschützte Werke) öffentlich ausstellen möchtest, greift UrhG § 15 Allgemeines:

(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

Nr 3 das Ausstellungsrecht (§ 18).

Ausnahmen gibt es, im Wesentlichen UrhG § 51 Zitate und § 24 Freie Benutzung. Das ist aber beides nicht einfach!

Gruß aus Berlin, Gerd

GerdausBerlin  11.11.2013, 19:57

Zu UrhG § 24 Freie Benutzung gibt es diese längere Erläuterung und diese kurze: schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.

Gruß aus Berlin, Gerd

Bei Disney wäre ich da vorsichtig... alle Wandsticker und Bilder, die im auf Arbeit hab, haben alle ein nettes Copyright auf den Motiven.