Urheberrecht Kunst, Comic, Film und Co.?

4 Antworten

Nun, das ist tatsächlich nicht ganz einfach. Sind Figuren eindeutig wiedererkennbar, egal ob durch kleidung, Frisur oder sonst was, greift das Urheberrecht. Allerdings gibt es gewisse Freiheiten, wenn eine eigene schöpferische Leistung zu erkennen ist, das könnt ein deinem Fall zutreffen.

Da du mit dem Auftrag, wie ich annehme, Geld verdienst und damit kommerziell handelst, solltest du dir unbedingt vorher Klarheit verschaffen und da es ein etwas speziellere Fall ist, solltest du damit zu einem Experten, sprich Juristen gehen. Wenn dir dafür das geld fehlt, gibt es in den meisten Städten auch Angebote für kostenlose oder stark vergünstigte Rechtsberatung für Einkommensschwache.

Vi7412 
Fragesteller
 10.12.2021, 15:41

Danke dafür. Ich bin auch überfragt da es sich um einen Auftrag handelt. Würde ich Dinge mit Elementen aus anderen Serien in meinem Onlineshop als Gemälde anbieten, dann wäre es für mich relativ eindeutig das das wohl nicht geht. Bei nem Auftrag ist es auf Kundenwunsch und nicht für die breite Masse.
Ich hab vorhin erstmal die 2 Studios angeschrieben, die die Rechte an den Animes haben. Ich hoffe auf eine Antwort, ist aber sicher unwahrscheinlich. Ansonsten schaue ich mal wegen dem juristen. Aber ich vermute was er antworten wird, das ist von Lizenz zu Lizenz komplett unterschiedlich und kann nicht pauschal beantwortet werden. Mal schauen was raus kommt. Aber vielen dank!

Kassiopeia000  10.12.2021, 18:01
@Vi7412

Ob Auftrag oder nicht, spielt in der Hinsicht keine Rolle, es bleibt kommerzielle Verwertung, das kann ich dir sicher sagen.

Das geht in Ordnung.

Selbst wenn du ein Anime Bild 1:1 abzeichnest, machst du dich nicht strafbar, solange es nur im Auftrag durchgeführt wird.

§ 53 Abs. 1 UrhG

...
Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
...

Hast du aber vor, das Bild weiter (z.B. in Massen) zu verkaufen, dann muss es als eine Parodie oder Fanart klar zu erkennen sein.

§ 51a UrhG

Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.

Dazu zählen:

Hierbei ist insbesondere an Praktiken wie Remix, Meme, GIF, Mashup, Fan Art, Fan Fiction, Cover oder Sampling zu denken. - https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Urheberrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Ich würde dir empfehlen bei einem Juristen Nachzufragen der auf Urheberrecht spezialisiert ist, wenn du ganz sicher sein willst.

das fällt unter die kunstfreiheit bzw. parodierecht, denke ich.

ohne gewähr, bin kein experte.