Urheberrecht: Cover von Büchern in Website einbinden

4 Antworten

Das Cover eines Buches (oder einer Schallplatte/CD/DVD/Zeitschrift usw.) kann auf zweierlei Art geschützt sein, urheberrechtlich:

A: Durch das Design, durch die Gestaltung des Covers, also durch die Auswahl und die Anordnung von Schrift(arten = Fonts), Farben, white space/Leerraum, Grafiken, Zeichnungen, Gemälden usw. sowie von Fotos.

B: Durch den Urheberrechts-Schutz für die einzelnen verwendeten Mittel selbst. also Schriften, "4. Werke der bildenden Künste" laut UrhG § 2 und "5. Lichtbildwerke", also Fotografien.

Zudem, wenn auch meist nur in hinreichendem Umfang auf der Rückseite eines Buches zu finden, könnten geschützt sein "1. Sprachwerke" und gar "7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen." laut UrhG § 2 - http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html.

Wenn man nun aber weder A) noch B) in den Vordergrund seiner eigenen Abbildung des Covers stellt, sondern das Buch an sich

  • als Produkt der Literatur, auf das man aufmerksam machen möchte, etwa im Zuge einer Rezension,

  • als Handelsware, die man verkaufen oder über die man berichten möchte oder seine Meinung äußern,

dann sollte gelten:

UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.

Der "eigentliche Gegenstand" wäre in den oben genannten Beispielen also nicht das Werk A) oder die Werke B), sondern das Buch an sich.

Und wenn ich meine Website oder sonst ein Werk von mir zieren (oder mein Publikum ergötzen) möchte mit einem gelungenen Foto, dann sicher nicht in der Form, in der noch ein Autor, ein Verlag und ein Titel störend auf oder neben dem Foto prangen.

Was aber letztlich meine Absicht war, und was mein "eigentlicher Gegenstand", das entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht. Ich kann mich hier nur an ein Urteil vage erinnern, analog zu einer Briefmarke:

A) Wer die gesamte Briefmarke abbildet, darf das, weil sie als UrhG § 5 Amtliche Werke frei ist. Also als Marke an sich.

B) Wer aber glaubt, deshalb das auf der Marke verwendete Kunstwerk für sich frei benutzen zu dürfen, etwa als Ausschnitt, der hat sich geschnitten.

Natürlich nicht, wenn es sich um Dürers "Betende Hände" handelt - Dürer ist ja schon länger als 70 Jahre tot.

Und ob der Designer eines Covers oder einer Briefmarke mit den betenden Händen selbst eines dieser UrhG § 2 Geschützte[n] Werke, auch das ist höchst unsicher - vgl. Wikipedia zur "Schöpfungshöhe", insbesondere bei Gebrauchsgrafiken.

Gruß aus Berlin, Gerd

user19928374 
Fragesteller
 25.06.2014, 10:45

Hi Gerd, danke für die Info!

  • Die Umschläge von Büchern sind genauso urheberrechtlich geschützt wie der Inhalt.
  • Abbildungen findest Du im Internet durch Eingabe der ISBN.

Grundsätzlich hat alles, was nicht von einem selbst geschaffen wurde, erst einmal ein Urheberrecht.

Also darfst du diese Coverbilder nicht auf deinen Webseiten veröffentlichen, solange du keine Genehmigung der Rechteinhaber besitzt.

Also einfach mal nachfragen, ob du die Cover nutzen darfst.

Hi,

natürlich darfst du das aber NUR wenn du das Buch verkaufen willst oder ein Bericht zu dem Buchinhalt schreiben willst.

Du darfst das Bild NICHT für Zwecke verwenden die nicht im Zusammenhang mit dem Buch stehen!

die ich im Internet finde

Du solltest lieber KEINE Bilder aus dem Internet verwenden, sondern lieber selber ein Bild von dem Buch machen. Das Urheberrecht untersagt dir fremde Bilder zu verwenden, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist.