Hagelschaden - Gutachten der Versicherung für mich kostenlos oder wird da schon die Eigenbeteiligung fällig?

4 Antworten

Antwort vom Fachmann : Woher weiß Google ob du teilkasko versichert bist? Das wäre erforderlich damit der Schaden versichert ist. Mit dem Gutachter ist es so: wer die Musik bestellt muss auch zahlen. Bedeutet für dich, evtl. Wird der risikotrager einen eigenen Gutachter schicken, oder einen bestellen. Die Kosten übernimmt er natürlich auch. Evtl. Reicht ein Kostenvoranschlag der vom beulendocktor kostenlos erstellt wird. Danach kannst du dann entscheiden ob der Schaden repariert werden soll oder nicht. Sollte sich ein wirtschaftlicher Totalschaden herausstellen, zahlt die Versicherung den Wert des Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt zieht aber den Restwert des beschädigten Fahrzeug ab sowie die Selbstbeteiligung. Die Reparatur zahlt die Versicherung zieht aber die Selbstbeteiligung ab. Lässt du nicht reparieren, erhältst du die Reparaturkosten ohne MwSt. Abzüglich der sb. Entscheidest du dich in absehbarer Zeit um und lässt dann doch noch reparieren bekommst du die MwSt auch erstattet.

Ergänzung: die sb ist erst fällig wenn du das reparierte Auto aus der Werkstatt abholst

Okay danke. Mit google meinte ich, dass ich gegoogelt hab ob Hagelschaden durch Teilkasko abgesichert ist. Bzw. eigentlich hab ich was anderes gegoogled aber bin dann auf einen Bericht gestoßen wo stand, das Hagelschaden normal durch Teilkasko abgedeckt ist.

Super Antwort - da merkt man einfach den Fachmann! ;-)

Gruß siola55

Hallo,

bei Kaskoschäden beauftragt meist die Versicherung einen Gutachter.

Vorsicht! Der arbeitet nach der Devise: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!

Die Selbstbeteiligung wir mit der Endrechnung fällig/ abgezogen.

Also, vorher wird nichts fällig.

Und wer zahlt jetzt den Gutachter? Also taucht der dann in der Endabrechnung mit auf? Ansonsten, danke für die Antwort, hat mir etwas Klarheit verschafft (sofern es auch wirklich so ist :D )

@GerTodesengel

Gutachterkosten sind in der Schadenabrechnung mit drin.

Ob die Versicherung einen Gutachter stellt, oder Du einen Freien beauftragen darfst oder ein KVA ausreichend ist, steht im Ermessen der Versicherung.

Da muss ich widersprechen....

Uns ist als Versicherer daran gelegen das unsere Kunden zufrieden sind und uns die Treue halten. Insbesondere beim Sachschaden lässt sich eh nur der Schaden belegbar feststellen. Ob gezahlt wird oder nicht hängt von anderen Umständen ab. Natürlich hat der Kunde, wie auch der Gutachter und auch ich als Vermittler die Aufgabe und die Pflicht die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Übrigens ist es der Versicherung egal wie hoch der Schaden ist und wie hoch entschädigt wird. Eine Gesellschaft gibt die Schadenskosten an die Gemeinschaft der Versicherten über die Beiträge weiter und Kalkuliert die Verwaltungskosten oben drauf.

@TerhorstAgentur

Wieder mal ein "Fachmann", der Vermittler und Versicherer nicht unterscheiden kann...

@LukeLukas

Der Wiederspruch bezieht sich auf diesen Satz:

Vorsicht! Der arbeitet nach der Devise: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!

@suzisorglos

@suzisorglos:

Uns ist als Versicherer daran gelegen das unsere Kunden zufrieden sind und uns die Treue halten.

Das bezog sich sowohl auf den Risikoträger wie auf den Vermittler

Es ist die Frage, ob die Versicherung überhaupt einen teuren Gutachter beauftragt oder ob ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreicht.

Die Selbstbeteiligung bezieht sich nur auf die Reparaturkosten, denn den Gutachter zahlt die Versicherung komplett. Da hast du nichts mit zu tun.

Bedenke aber: Wenn du nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abrechnest, bekommst du die Mehrwertsteuer nicht erstattet.

okay, also meinst du ein Kostenvoranschlag würde sogar reichen? Bzw. ich ruf ja morgen die Versicherung an. Allein durchs Schaden melden wird die Eigenbeteiligung ja noch nicht "fällig" oder, selbst wenn die den Schaden begutachten lassen wollen? Das war mir das wichtige wovor ich Angst hatte. Dass dann der Schaden nur 100 oder so beträgt und der Gutachter von mir aus auch 100 Euro und ich dann sozusagen halt 200 Euro zahl und sonst nichts davon hab.

@GerTodesengel

Ob ein Gutachten nötig ist, sagt dir die Versicherung. Und wenn die Versicherung einen Gutachter beauftragt, zahlt sie diesen auch.

Beispiel:

Schadenhöhe 400 Euro

Gutachterkosten: 200 Euro

Insgesamt also 600 Euro.

Du hast 300 Euro SB, bekommst also 100 Euro von der Versicherung

(400 Euro Reparaturkosten abzüglich 300 Euro SB).

Mit der Weile schicken wohl alle Gesellschaften einen Gutachter zu Hagelschäden. Scheint in der Summe für den VR billiger zu sein als wenn nach Foto und Zuruf bezahlt wird.

Nein, die SB wird natürlich nicht bei Schadenmeldung fällig, sondern nach Regulierung.

Hinweis für später: Erkundige dich mal nach dem Beitrag für Teilkasko bei 150€ SB, es dürfte kein sehr großer preislicher Unterschied zu SB 300€ sein.