Kann Vermieter Art der Wandfarbe vorschreiben?

4 Antworten

Doch, das kann der Vermieter. Hat er z.Bsp. einen Systemaufbau mit Calcium-Silikat-Platten, ist es unumgänglich mit einer echten diffusionsoffenen Farbe streichen zu lassen. Dadurch hast du aber auch ein entsprechendes Raumklima.

Die kann aufgebracht worden sein, um z.Bsp Schimmel zu verhindern.

Wenn du dich nicht daran hälst, und es kommt zu Schimmelbildung, bist du in der Haftung. (Ich rede nicht von falschem Lüftungsverhalten etc, was zu Schimmel führt. Das Thema ist hier weit genug verbreitet.)

Das ist genauso, als würdest du den Marmorboden mit Essigreiniger putzen.

Die VM muss dies natürlich erklären können. Aus einer Laune heraus, hat sie dazu natürlich kein Recht.

bwhoch2  04.03.2015, 09:14

Super Antwort!

TamaraKunku 
Fragesteller
 04.03.2015, 19:32

Das muss aber doch dann vor dem untersxhreiben des mietvertrages schon besprochen werden?! Heute meinte sie ich darf garnicht farbig streichen sie möchte dass die wände weiß bleiben. Das kann doch nicht sein so?! Das muss sie mir doch vorher sagen?

DieRaumagentur  05.03.2015, 21:35
@TamaraKunku

Korrekt. Dennoch ist die Materialwahl vom Untergrund abhängig, um diesen zu schützen. 

Ein Farbton während der Mietzeit kann und darf nicht vorgeschrieben werden, lediglich darf im Vertrag formuliert sein, daß bei Auszug die Wände in hellen Farben zu übergeben sei. Auch die Art der Ausführung muss nur korrekt aber nicht vom Fachbetrieb ausgeführt sein (Pfusch ist nicht dennoch nicht hinzunehmen). Ihr dürft also selbst die Arbeiten durchführen. 

Schade, es klingt so, als wolle die Dame lieber gar nicht vermieten, weil sie dann die Entscheidungsgewalt über "Ihre Ländereien" verliert. Das kann schwierig werden. 

Vielleicht wäre es am besten, sich von einem Maler kurz fachlich beraten zu lassen und nach seiner fachlichen Empfehlung die Farbe zu wählen und der Vermieterin sagen, man werde nichts tun, um die Substanz des Hauses zu schädigen.  Ansonsten ihr immer mit Freundlichkeit begegnen, aber alle Themen, mit denen sie (rechtlich) nichts zu tun hat einfach komplett auszuklammern. Ist nicht leicht, aber vielleicht besser als sich immer und immer wieder mit ihr auseinanderzusetzen. 

IGEL999  08.03.2015, 21:25
@TamaraKunku

Wie schon geschrieben: Sie muss vorher darauf hinweisen und kann dir die Farbe nicht vorschreiben. Allerdings muss das System des Aufbaus eingehalten werden (z.bsp. Kein Latex) und zum Auszug in hellen Farben übergeben werden. 

Solange das eingehalten wird, hat sie kein Recht auf weitere Vorgaben.

Hallo TamaraKunku, 

zunächst einmal hat die Vermieterin recht, daß die klassischen angebotenen Mietfarben nur begrenzt atmungsaktiv sind, so daß ein Anstrich mit solchen Farben tatsächlich die physikalischen Eigenschaften der Wände verändern würde. Ich wage allerdings zu behaupten, daß an den Außenwänden derzeit auch mehr als nur ein Putz aufgetragen ist, so daß auch hier ein Anstrich möglich ist. Sollte es wirklich nur Putz sein, dann gibt es auch hier Farben auf dem Markt, die die Eigenschaften der Wände nicht beeinflussen. 

Eine Möglichkeit, die Qualität der Farbe vorzuschreiben dürfte nur schwierig sein, aber der Mieter hat seinerseits auch die Verpflichtung(!) nichts zu tun, was der Substanz des Hauses schaden könnte. Und da jetzt der Hinweis gegeben wurde, daß die Wandfarbe zugunsten der verwendeten Baustoffen definitiv offenporig sein soll, wäre es angebracht, dies bei der Wahl der Farbe (Qualität) auch zu berücksichtigen. Immerhin geht es um den Schutz an der Substanz und: um ein gutes Miteinander! auch bei Auszug, wann immer das sein wird. 

Eine gute Farbe hat einen Verbrauch von 1 l auf 6 qm, eine wenig gute (dazu gehören auch Baumarktfarben), schaffen pro Liter kaum mehr als 4 qm, nicht zuletzt, weil sie oft zweimal gestrichen werden müssen. Eine nach Farbkarte angemischte Farbe kostet ca. 1,-/qm Wandfläche. Vielleicht könnt ihr mit der Vermieterin dealen, daß es für alle Beteiligten unproblematischer wäre, wenn sie die Quittung der Farben erhält, und die preisliche Differenz zu diesem 1€ (klassische Farbe in Malerqualität) aus eigener Tasche zuschiesst. Denn durch die steuerliche Absetzbarkeit würde sie keinen Verlust haben und es wäre sicher, daß die richtige Farbe für das Mauerwerk auf die Wände kommt, und ihr hättet keine Mehrkosten gegenüber einer üblichen Renovierung an der Backe.

Sollte sie weiterhin Bedenken haben und weiterhin darauf bestehen, daß die Außenwände keinen Farbanstrich bekommen sollen, dann würde ich einen Maler hinzuziehen, ggfls. sogar einen, der in Altbausanierung fit ist. So ein unabhängiger, fachlicher Rat ist fundiert und kann schlichtend wirken. 

bwhoch2  04.03.2015, 09:13


Denn durch die steuerliche Absetzbarkeit würde sie keinen Verlust haben

Was verstehst Du unter steuerlicher Absetzbarkeit?

Das bedeutet doch nicht, dass ihr der Staat die Mehrkosten zahlt. Es bedeutet, dass sie weniger Steuer zahlen muss und das macht je nach persönlichem Steuersatz im Normalfall etwas um die 20 bis 25 % aus.

Außenanstrich: Wenn man in eine Wohnung in einem solchen Haus zieht, hat man mit dem Außenanstrich nichts zu tun. Auch wenn man das ganze Haus mietet, kann man nicht einfach mal die Fassade andersfarbig neu streichen. Somit ist der Hinweis der Vermieterin, dass es außen nicht möglich ist, das Haus zu streichen, auch verbindlich.

Bei den Innenwänden kann die Vermieterin natürlich Vorgaben machen, welche Art und Qualität zu verwenden ist. Man stelle sich mal den Extremfall vor, dass ein Holzhaus innen die Holzoptik bewahrt und kein Putz aufgetragen ist und jetzt kommt ein Mieter und streicht die Innenwände mit Wandfarbe an. Das verwendete Material muss in jedem Fall zum Baustoff der Wände passen.

Vorgaben der Vermieterin sind also einzuhalten und der Mieter hat dann auch entsprechend in die Farbe zu investieren. Mehrkosten hat der Mieter selbst zu tragen. Wenn ihm das nicht passt, muss er sich eben vorher informieren, in was er sich einmietet und auf was er sich damit einläßt.

DieRaumagentur  04.03.2015, 14:11
@bwhoch2

hallo bwhoch2

...erstens ging es mir primär um ein **gutes Miteinander der Parteien**, und da ist ein "ich poche auf mein Recht" weniger Hilfreich als ein Erklären des "warum"… Und daher bemühte ich mich in meiner Antwort daher um eine Erklärung und um einen Konsens, der spätere aufwendige Sanierungen und Streitpunkte vermeidet. Und wenn die Vermieterin durch meine Idee sicher sein kann, daß die korrekte Farbe verwendet wird, und sie nur die Differenz zur Farbe in Malerqualität zahlt, aber die gesamte Summe des Materials steuerlich geltend machen kann, dann kommt das kaufmännisch gerechnet schon hin… Das ist doch allemal besser, als daß ein Mieter nun sagt: mir egal, ich kann oder will mir eben nur günstige Farbe leisten, und hinterher ist ggfls. eine aufwändige Sanierung fällig, deren Kosten schlimmstenfalls nicht mehr einzutreiben sind. 

...und zweitens ging es bereits in der Fragestellung um die Innenseiten der Außenwände, was nichts mit der Fassade zu tun hat ;) 

Vorgaben über Art der Farbe oder Bodenpflegemittel und "nebelfeucht wischen" etc. gelten, wenn sie im Mietvertrag als zusätzliche Vereinbarungen getroffen wurden, was hier aber nicht der Fall zu sein scheint. Daher wies ich auf die Pflicht des Mieters hin, darauf zu achten, die Bausubstanz nicht nahhaltig zu beschädigen. Aber primär eben: **ein gutes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter von Einzug bis nach Auszug!**

Naturstein darf man nicht mit einer filmbildenden Farbe streichen. Dispersionsfarbe (kunststoff) bildet leider ein Film und atmet tatsächlich so 10 mal so schlecht wie mineralische farbe. Gehts um innen oder außen? Innen wäre das günstigste Leimfarbe, ist aber nicht wasserfest. Außen nur Kalkfarbe oder Silikatfarbe (wasserglasfarbe). Du richtest einen großen schaden an wenn du dispersionsfarbe nimmst, es muss dann abgestrahlt werden.

Nein kann er nicht. Er kann nur bestimmen, in welcher Farbe er die Wohnung später zurück will (wenn es im Vertrag steht).

bwhoch2  04.03.2015, 09:14

Falsche Antwort (s. o.)!