Darf der Vermieter eine bestimmte Wandfarbe vorschreiben?

10 Antworten

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 344/08) hält eine Klausel, die dem Mieter vorschreibt, in welcher Farbe er die Wohnung zu streichen hat, für unwirksam. Eine Klausel, die die Farbwahl einschränkt, z.B. dadurch, dass das „Weißen der Decken und Wände“ gefordert wird, ist unwirksam und führt zur Unwirksamkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt.


Ich würde den Mietvertrag prüfen lassen, 70% aller "Klauseln zu Schönheitsreparaturen" sind unwirksam.

Helle Farbe darf er zwar vorschreiben, aber welche m.M nach nicht. Höchstens die baulichen Verhältnisse machen sowas notwendig, aber das glaube ich nicht und dann müsste der Vermieter selbst den Aufpreis zahlen. Ich bin selbst Vermieter und und würde mich da weigern.

Du mußt lediglich in neutraler, dem allgemeinen Geschmack entsprechender Farbe streichen.

Gibt es dafür einen Paragraphen der genau das ausschließt?

Dreh doch den Spieß um, frag den Vermieter nach dem Paragrafen der das einschließt.

Was genau steht denn im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Mietende zurück zu geben ist?

Streich den grünen Balken in einer neutralen Farbe über. Wenn dein Vermieter eine bestimmte Öko-Farbe verwendet haben möchte, dann soll er sie dir zur Verfügung stellen.

Schau mal in deinen Mietvertrag. Da steht das drin, was für diese Wohnung geregelt ist und durch deine Unterschrift bestätigt ist.

Nicht alles, was im Mietvertrag geregelt ist, ist wirksam.

Laut ihr darf ich auch keine farbigen Vorhänge an die Fenster hängen, weil gegenüber der Pfarrer wohnt und den das stören könnte.. 

@Mariposa2809

Laut ihr darf ich auch keine farbigen Vorhänge an die Fenster hängen, weil gegenüber der Pfarrer wohnt und den das stören könnte.. 

Das ist so eine unwirksame Klausel. So lange die Vorhänge nicht mit anstößigen oder rechtsextremen Motiven versehen sind, kannst Du an die Fenster hängen was Du willst.